Abschrift

des Karl Christian Friedrich Krause's Buches

Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft

zusammengestellt, überarbeitet und ins Englische übersetzt

aus Google Books

von Bruder Vincent Lombardo

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=LXIII=

Urvergeistigung

der in den drei ältesten Kunsturkunden überlieferten

erstwesenlichen Lehrzeichen (Symbole) und Gebraüche

der M a s o n e i (Freimaurerei) in einem

bundinnigenden (liturgischen) Lehrfragstükke,

von dem Bruder Krause.

Coat of Arms

[Verfaßt im Jahr 1808, durchgesehen und vermehrt im J. 1818]

Coat of Arms

=LXV=

I.

Vorerinnerung.

Um die richtige Würdigung des folgenden Lehrfragstükkes zu erleichtern, und um mich gegen Misdeutungen zu verwahren, ist es nöthig, daß ich Einiges über dessen Entstehen, Zweck und Einrichtung voranschikke. Als ich im Sommer des Jahres 1808 den Entschluß, gefaßt hatte, die Lehre von der Menschheit, dem Mensehheitleben und dem Menschheitbunde der Brüderschaft, die ich als einen Keim des Menschheitbundes anerkannte, mitzutheilen, erschien es mir zweckmäßig, Dieses unter andern auch in der so kurzen und eindringlichen Lehrfragform (Catechetischen Form) zu thun, weil dieselbe der Brüderschaft von Alters her durch die sogenannten Catechismen, das heißt, durch die Lehrfragstükke der verschiedenem Logengrade, bekannt ist, von denen das älteste Lehrfragstück über die Aufnahme, welches ich in vorliegender Schrift als die zweite Kunsturkunde bearbeitet habe, sich als das gehaltvollste bewährt.

  Ich entwarf daher damals den Plan eines in Lehrfragform abzufassenden vollständigen masonischen Lehrbegriffes, welcher unter dem Titel: "echter und ursprünglicher Catechismus der Freimaurerei," im Jahr 1809 für Freimaurerbrüder gedruckt erscheinen sollte. Dieser Catechismus besteht, sowie er im Jahr 1809 handschriftlich größtentheils ausgeführt wurde, aus sechs Hauptabschnitten. Der erste Abschnitt desselben ist das hier soeben mitzutheilende Lehrfragstück über die Wesenheit und die Grundlehren der Masonei, als Urvergeistigung der ältesten und echtüberlieferten Gebraüche und Lehrzeichen. Den zweiten Hauptabschnitt bildet ein Lehrfragstück über einen Lehrspruch, der "die Gebote der Menschlichkeit an jeden Einzelmenschen" enthält, und in dem Tagblatte des Menschheitlebens [siehe Bild unten] (Nr. 19, S. 73 - 76), nebst Erläuterungen, =LXVI= abgedruckt worden ist. Der dritte Hauptabschnitt sollte ein Lehrfragstück über einen Lehrspruch werden, der die Würde der Menschheit in Gott ausspricht. Den vierten sollte ein ähnliches Fragstück ausmachen, das einen Lehrspruch erläutert, der die erstwesenlichen Punkte des Glaubens in Hinsicht der Menschheit und der Vollendung ihres Lebens auf Erden zusammenfaßt, und ebenfalls im Tagblatte des Menschheitlebens (Nr. 1, S. 1) abgedruckt worden ist. Ein Wahlspruch der Menschlichgesinnten, der geeignet ist, in der Stunde feierlicher Bundinnigung die Gesinnung auszusprechen, welche die Mitglieder des werdenden Menschheitbundes zu menschheitinnigem Leben vereint, ist der Gegenstand der Lehrfragen des fünften Hauptabschnittes; und ich habe auch diesen Wahlspruch im Tagblatte (in Nr. 5, S. 17 - 19), nebst Erläuterungen, mitgetheilt. Der sechste Hauptabschnitt jenes Lehrbegriffes endlich sollte den Geist der Geschichte der Freimaurerbrüderschaft und eine Würdigung ihres gegenwärtigen Zustandes nach ihrem Urbegriffe und Urbilde, enthalten, und das Musterbild derselben im Grundrisse darlegen. Die hier erwähnten Lehrsprüche aber sind Theile Eines gliedbaulichen (organischen) Lehrspruches von der Menschheit und ihrem Leben in Gott, sowie dieser Lehrspruch selbst wiederum ein innerer untergeordneter Theil ist eines Lehrspruches der Gottinnigung, welcher nur als Ergebniß und als Abbild des ganzen Wissenschaftbaues (des Systemes der Wissenschaft) vollendet werden kann. An der weiteren Ausbildung und vollkommneren Darstellung der soeben erwähnten, im Tagblatte mitgetheilten, Lehrsprüche und des sie erläuternden Lehrfragstükkes habe ich nun seit dem Jahre 1808 gearbeitet, glaube jedoch, daß sie schon in der früheren unvollkommnen Gestalt, als Versuche für die dereinstige Bundinnigung (Liturgie) des zu höherem Leben wiedergebornen Masonbundes, bleibenden Werth haben; denn das in in ihnen Enthaltne ist ewige Wahrheit, und kann als freigeistiger Anlaß dienen, um von selbthätigen urgeistigen Brüdern auf eigne Weise weiter ausgebildet zu werden. Schon in der früheren Gestalt bewähren sich diese Lehrsprüche als Theile der urbildlichen, wesenlichen Bundlehre, welche der Brüderschaft noch gänzlich fehlt; sie können bei Logenarbeiten, besonders in Unterrichtversammlungen (Instructionlogen), eine wohlgeordnete Reihe nie zu erschöpfender Hauptsätze (Themata) freisinniger =LXVII= Untersuchungen und gesellschaftlicher masonischer Belehrungen und Betrachtungen liefern, welche planmäßig und in Zeitkreisen (periodisch) das Ganze der masonischen Lehre umfassen, wenn ein geistvoller, wissenschaftlich gebildeter Vorsitzender das Gespräch zu beleben und die gesellschaftliche Untersuchung geistthätiger Brüder zu erregen und zu leiten versteht.

photo of the Journal referred to on page LXV

  Fände ich es nun zweckmäßig und ausführbar, den soeben in seinen Grundtheilen geschilderten masonischen Lehrbegriff der Brüderschaft oder dem Volke druckschriftlich jetzt mitzutheilen, so würde ich das hier folgende Lehrfragstück in der vorliegenden zweiten Ausgabe meiner Schrift weggelassen haben; und es würde dann, als Theil seines höheren Ganzen, eine höhere und erweiterte Ausbildung erhalten. Da aber die Bekanntmachung jenes Lehrbegriffes noch jetzt unausführbar ist, so begnüge ich mich, den ersten Hauptabschnitt desselben im Ganzen unverändert und unerweitert auch diesesmal mitzuteilen; weil ich überzeugt bin, daß derselbe auch so Nutzen stiftet. Jedoch habe ich den ersten Abschnitt derselben durchaus neu bearbeitet, den Ausdruck dieses Fragstükkes reindeutsch hergestellt, a) und dasselbe durch Hinweisung auf die Kunsturkunden selbst und auf lehrreiche Stellen meiner Bearbeitung derselben eindringlicher, sowie durch eine Auswahl unwissenschaftlicher und lebenkunstlicher Bemerkungen einleuchtender und fruchtbarer zu machen gesucht.

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a) Die Gründe dieses Verfahrens enthalten meine beiden Abhandlungen: von der Würde der deutschen Sprache, Dresden, 1816.

  Indeß mögen noch einige Bemerkungen den Gesichtpunkt bezeichnen, aus welchem das folgende Lehrfragstück zu beurtheilen ist.

  Man versteht unter einem sogenannten Freimaurercatechismus zwar gewöhnlich nur eine Reihe von Fragen, an deren gebrauchmäßiger (ritualmäßiger) Beantwortung erkannt werden soll, daß der Befragte gesetzformig aufgenommen ist: b) allein die besseren überlieferten =LXVIII= Versuche der Art, vorzüglich aber unsere zweite Kunsturkunde, und nächst dieser das (hier Bd. II, Abth. 2, S. 32 - 274) mitgetheilte Lehrlingfragstück der sonstigen neuenglischen Großloge zu London, enthalten gleichwohl die überlieferten ahnenden Anfänge der masonischen Bundlehre, in Lehrgebraüche, Lehrzeichen und Lehrbilder (in Rite, Symbole und Embleme) gehüllt; wovon sich der Leser schon aus meinen diesen Urkunden vorgesetzten Angaben ihres Hauptinhaltes (B. I, Abth. 1, S131 - 134, und Bd. I, Abth. 2, S. 87 - 95) im Allgemeinen überzeugen kann. ---

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b) Daher wird auch das in den altenglischen Logen gebräuchliche Lehrlingfragstuck (the lecture of the enter'd 'Prentice) gewöhnlich der altenglische Lehrlingcatechismus genannt, ob es gleich das älteste Fragstück über die Aufnahme zum Maurer (Mason), und weit älter, als die Zerspaltung der Brüderschaft in Lehrlinge, Gesellen und Meister, ist; wie ich in des II. Bandes 2ter Abth. S. 278 - 288 gezeigt habe.

--- Diese lehrfraglichen Urkunden sind mithin zuerst und vorzüglich ihres Inhaltes wegen als Kleinode der Brüderschaft anzuerkennen, und stehen außerdem auch durch die innere Gestaltung des uralten masonischen Gebrauchthumes, sowie durch die ihnen eigenthümliche Lehrfragform, als einzig in der Geschichte der Menschheit da. a) Ebendeshalb unternahm ich es, der Brüderschaft jene ewigwesenlichen Lehren in einer Vergeistigung b) des uralten Lehrfragstükkes der Aufnahme zum Maurer (Mason) in näherer Beziehung an's Herz zu legen, dabei die andern beiden ältesten Kunsturkunden zu benutzen, c) und, damit =LXIX= die Vergeistigung auch in der aüßeren Form dem Vergeistigten ähnlich wäre, die Lehrfragform beizubehalten.

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a) Die Lehrfragstükke anderer, in den letzten fünf Jahrhunderten im Stadtleben ausgebildeten Zünfte haben zwar Ähnlichkeit damit: (s. II. Bandes 2te Abth., S. 256 - 262 !) allein abgesehen davon, daß diese alle aus den altmasonischen Lehrfragatükken durch Ableitung oder Nachahmung hervorgegangen sein möchten, erreichet auch keines derselben, so viele mir bekannt geworden, diese beiden masonischen Urkunden in Hinsich der darin enthaltenen sittlichen (moralischen) Lehre.

b) Auch meine während der Jahre 1808, 1809 und 1810 in der Loge zu den drei Schwerdtern und den wahren Freunden zu Dresden gehaltenen Logenvorträge führen (in ihrer zweiten, im J. 1811 erschienenen Auflage) den Titel: Höhere Vergeistigung der echtüberlieferten Grundsymbole der Freimaurerei; und der Inhalt derselben stimmt im Wesenlichen ganz mit meinem hier folgenden Lehrfragstükke überein. Die bestimmte Absicht dieser Vorträge: ein kurzer Unterricht für Neuaufgenommene zu sein, ferner die Beschränkungen des Ortes und des Auftrages, welche ein amtlicher Redner anerkennen muß, erfordern jedoch, daß sie in dem Geiste verstanden und ausgelegt werden, in welchem das vorliegende Werk, und meine Schrift vom, Urbilde der Menschheit, abgefaßt sind.

c) Ich habe dabei lediglich die drei ältesten Kunsturkunden, mit Ausschluß aller anderen Lehrfragstükke und Gebrauchthümer (Lectionen, und Rituale), zum Grunde gelegt, aus Gründen, welche die vorliegende Schrift enthält, ohne deßhalb irgend etwas Gutes und Zeitgemäßes, was andere Lehrfragstükke und Gebrauchthümer enthalten, zu verkennen oder gering zu achten. =LXIX= Ich konnte bei dieser zweiten Ausgabe von diesem Plane nicht abgehen, ohne ein ganz neues Fragstück zu bilden, habe jedoch in den Noten auf belehrende Stellen des neuenglischen Gebrauchthumes hingewiesen.

  Sollte aber ein masonisches Lehrfragstück (ein Freimaurercatechismus) vollen Werth haben, so müßte dasselbe die Lehre von der Wesenheit der Masonei (Freimaurerei) und des ihr gewidmeten Bundes, zuerst im Allgemeinen, sodann aber auch alle darin begriffenen einzelnen Grundlehren der Masonei, wohlgeordnet, deutlich und klar ausgesprochen, wenn auch nicht bewiesen und ausgeführt, a) enthalten; kurz es müßte ein vollwesenliches Grundlehrthum der Masonei sein. Das hier folgende Lehrfragstück aber ist nur ein erster, sehr unvollkommner, Versuch eines solchen lehrfraglichen Grundlehrthumes der Masonei, der sich an unsere zweite Kunsturkunde als an das beste überlieferte Lehrfragstück, es vergeistigend, anschließt, jedoch nur in dem eingangs erwähnten Ganzen des Lehrbegriffes, dessen erster Hauptabschnitt er ist, seine volle Bedeutung erhält. Eben wegen dieser geschichtlichen Beschränkung hat dieses Lehrfragstück an Urbildlichkeit, an Freiheit und an Gliedbaulichkeit der Gestaltung nicht so ausgebildet werden können, als ich es damals schon gekonnt hätte. Allein von der andern Seite hoffe ich, daß dasselbe durch seine Beziehung auf die ältesten Kunsturkunden an Eindringlichkeit und Wirksamkeit für viele Brüder gewonnen haben werde. Die in dem vorerwähnten masonischen Lehrbegriffe auf diesen ersten folgenden vier Hauptabschnitte enthalten ohnehin die masonische Lehre rein urbegrifflich und urbildlich, ohne alle lehrbildliche Hülle, als urwesenliche und ewige Wahrheit, ohne alle Hinsicht auf irgend ein geschichtlich Überliefertes.

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a) Denn die Beweisführung der masonischen Lehren kann nur innerhalb der Einen Wissenschaft, als Theil des Einen Wissenschaftgliedbaues (Systemes der Wissenschaft), und zwar nur in wissenschaftlicher Form, gelingen; sowie auch nur in diesem Wissenschaftganzen die gliedbauliche Ausführung (organische Construction) jener masonischen Grundlehren möglich wird.

  Das folgende Lehrfragstück ist daher ein Versuch, den Geist der drei ältesten Kunsturkunden erkennbar zu machen, und zum klaren Worte zu bringen, dem überlieferten =LXX= Lehrzeichenthume, nach dessen eignen, Gesetzen, Ordnung und Ebenmaß zu geben, und den Urbegriff und das Urbild der Masonei (Freimaurerei), und zugleich das geschichtliche Musterbild der Brüderschaft, mit dem Wesenlichen des geschichtliche überlieferten Gebrauchthumes und Lehrzeichenthumes (der historisch gegebnen Liturgie, der Symbolik und des Rituales) in geistige Beziehung zu setzen. Durch diesen Versuch wird es zugleich noch sichtbarer werden, daß die Wesenheit der Masonei und des Masonbundes, das ist der Freimaurerei und der Freimaurerbrüderschaft, wirklich in ihren drei ältesten Kunsturkunden, obwohl nur als Ahnung, dargebildet sei, und daß den Worten derselben, bewußtlos und wie im schlummernden Keime, jene erstwesenlichen Urbegriffe und Urbilder (Ideen und Ideale) zum Grunde liegen, welche wir, als geistgereiftere Nachkommen, in der einst reiner und höher verklärten Brüderschaft, gemäß dem nach diesen Urbegriffen und Urbildern in genauer Kunde der Bundgeschichte entworfenen Musterbilde immer wesengemäßer und schöner verwirklichen können und sollen. – Bei der Ausarbeitung dieses meines Lehrfragstükkes erhielt ich zugleich Gelegenheit, durch die That zu zeigen, welcher Veredlung, welcher für alle Zeiten gültigen Urvergeistigun diese wenigen echtüberlieferten Grundlehrzeichen fähig sind, sobald uns das Licht der Urbegriffe im Heiligthume der Wissenschaft leuchtet; und um wie Vieles besser unsere Bundinnigung (Liturgie) und Bundbelehrung (Instruction) schon jetzt sein könnten, sogar wenn wir hinsichts des Lehrzeichenthumes und Gebrauchthumes über die Grenzen des Überlieferten nicht hinausgehen wollten. Was jedoch innerhalb dieser Beschränkung geleistet werden kann, ist freilich nur Weniges und Untergeordnetes gegen Jenes, was bei der, durch die Pflicht gebotnen, künftigen urgeistig freien, und freisinnigen Neugestaltung des Freimaurerbundes, in Hinsicht der Bundlehre, der Bundverfassung und der Bundinnigung geleistet werden kann und soll; allein, ebendeßhalb bin ich bestrebt gewesen, in Dem, was ich an die überlieferten Grundgebraüche und Grundlehrzeichen (Grundsymbole) durch eine Vergeistigung, die sich von der einen Seite auf eine geschichtlich richtige Auslegung gründet, gekettet habe, wesenliche Theile der Lebenlehre des Menschheitbundes, und zugleich die urbildliche Würdigung des Überlieferten auszusprechen. Daher habe ich auch alles bloß Volkeigne (Nationale), sowie =LXXI= alles bloß Zunftmäßige, was das älteste Lehrfragstück enthält, weggelassen, und schon hierdurch das Ganze desselben, dem Geiste seiner wesenlichen uberlieferten Theile gemäß, veredelt. – Um wie Vieles würde die Brüderschaft gewinnen, wenn sie auch nur Dieß beherzigen, und sich in That und Leben aneignen wollte, was sie hier ab den ursprünglichen Sinn der Grund- und Nebenlehrzeichen dargestellt findet!

  Doch legte ich diesem Versuche gleich bei seinem ersten Erscheinen keinen größern Werth bei, als ihm nach meiner eignen, im Vorberichte zur ersten Ausgabe und in der Würdigung des altenglischen Gebrauchthumes damals aufgestellten Grundsätzen gebühret. Ich wollte hier kein Musterbild des masonischen Lehrzeichenthumes aufstellen, wobei es zu ewigen Zeiten verbleiben solle; sondern meine Absicht war, in diesem Fragstükke die der Masonei erstwesenlichen Urbegriffe der Menschheit, ihres Lebens und ihres Bundes, kurz und bestimmt auszusprechen, und an die Urvergeistigung der echtüberlieferten Gebraüche und Lehrzeichen anzuschließen. Ich behaupte auch nicht, daß die Urheber des ältesten Lehrfragstükkes gerade nur Dieses, oder alles Dieses ganz, bei den von ihnen erwähnten Gebraüchen und Lehrzeichen gedacht haben, was ich hier, sie urvergeistigend, lehre; sondern ich nehme bloß an, daß die Urbegriffe der Menschheit des Menschheitlebens und des Menschheitbundes, mit den drei ältesten Kunsturkunden, besonders aber mit dem ältesten Lehrfragstukke über die Aufnahme, dem eignen Geiste derselben gemäß, durch Urvergeistigung in Beziehung gesetzt werden können und sollen.

  Was endlich die eigenthümliche Lehrfragform des folgenden Fragstükkes betrifft, so ist sie verschieden von der fragprüfenden (examinirenden) des ältesten Lehrfragstükkes, worin der Befragte über das bei der Aufnahme Erfahrene, und die ihm damals mitgetheilten amtlichen Erklärungen, nach der Reihe Rechenschaft giebt; sowie von der entwikkelnden Fragform des Lehrgespräches (der socratischen Catechisation), worin der Lehrer fragt und dem Lernenden, indem er dessen Anschauung weckt und leitet, wissenschaftliche Antworten entlockt; endlich auch von der Lehrfragform des wissenschaftlichen Wechselgespräches (des didaktischen Dialoges), worin sich die Redenden als Gleichgebildete, ohne den Gegensatz des Prüfenden und Geprüften, des Lehrers und des Lernenden, =LXXII= von dem Gliedbaue des Gegenstandes geleitet, wechselseitig gleich wekkend und erweckt, gleich gebend und empfangend, verhalten. Die Lehrfragform des folgenden Fragstükkes ist die den Gliedbau des Gegenstandes als schon gebildet (gleichsam plastisch) darlegende; die Folge der Gedanken ist rein durch den Gegenstand bestimmt; die Fragen sind so gestellt und abgefaßt, wie sie in dem selbstthätig Lernenden an jeder Stelle entstehen würden; und so nähert sich diese Form jener allgemeineren Lehrform, welche den Gegenstand in aüßerlich abgesonderten, aber an sich gliedbaulich bestimmten und verbundenen, Einzelsätzen (Paragraphen) darbildet; und die Fragen stellen dann die Überschriften dieser Einzelsätze vor. – In dem überlieferten ältesten masonischen Lehrfragstükke scheint diese Form ohne Absicht hin und wieder hervorzutreten, noch mehr aber in der von Browne mitgetheilten Form des neuenglischen Lehrlingfragstükkes, welches der Leser in dieser zweiten Ausgabe der vorliegenden Schrift (in des ersten Bandes zweiter Abtheilung, S. 84 - 274) vollständig abgedruckt, übersetzt, und wie das älteste Lehrfragstück bearbeitet findet.

  Möge der Inhalt dieses Lehrfragstükkes recht vielen Brüdern zu einsamer Selbsterbauung dienen; möge die Lehre des gottinnigen und menschheitwürdigen Lebens, die es enthält, in recht vielen nach Reinheit strebenden Herzen Wurzel fassen, und Kraft gewinnen; und möge so auch dieser Versuch das Seine mitwirken zu der mit Gottes Hülfe begonnenen höheren Wiedergeburt des Masonbundes!

Coat of Arms

« Vorbericht der 1ten Ausgabe - IV.Freimaurercatechismus »


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Coat of ArmsHaupt-Inhaltsverzeichnis

Coat of ArmsMain Table of Contents

« Einführung und Leitfaden zur ÜbersetzungIntroduction and Guide to the Translation »



« Zwekke dieses WerkesPurposes of this Book »



« Inhalt - 1ten Abtheilung des ersten BandesContents - Section 1 - Volume 1 »



« Inhalt - 2ten Abtheilung des ersten BandesContents - Section 2 - Volume 1 »



« Inhalt - 1ten Abtheilung des zweiten BandesContents - Section 1 - Volume 2 »



« Inhalt - 2ten Abtheilung des zweiten BandesContents - Section 2 - Volume 2 »



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