Abschrift

des Karl Christian Friedrich Krause's Buches

Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft

zusammengestellt, überarbeitet und ins Englische übersetzt

aus Google Books

von Bruder Vincent Lombardo

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=CLXIII=

V.

Urvergeistigung der echtüberlieferten Nebenlehrzeichen

(Nebensymbole) der Freimaurerbrüderschaft.

Coat of Arms

  91) Fr.   Welches sind die in der zweiten Kunsturkunde echtüberlieferten Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

  Antw.     Der Brudername, die fünf Punkte der Genossenschaft, 172) die Erkennzeichen, =CLXIV= der Lederschurz, und die Werkzeuge des Bruder - Freimaurers.

  92) Fr.   Wie beziehen sich diese Nebenlehrzeichen auf jeden einzelnen Freimaurer?

  Antw.   Indem sie ihm andeuten, wie er sich gemäß Dem, was in den Grundlehrzeichen als die Wesenheit der Freimaurerei dargebildet wird, wohlverhalten, und wie er an seiner eignen Menschlichkeit, und nach seinem urendlichen Theile auch am Bau der Menschheit, arbeiten soll.

  93) Fr.   Warum nennen sich die Freimaurer ohne Ausnahme Brüder 173) und die Gemahlinnen der Brüder Schwestern?

  Antw.   Weil sie sich, nebst ihren Weibern und Kindern, 174) Alle als Geschwister in dem Einen Ehethume (Familie) =CLXV= und Geschwisterthume aller Menschen, die auf Erden gelebt haben, leben und leben werden, anerkennen, achten, lieben und anleben, sich also Alle für Eines Gleichen halten, 175) einander lieben und helfen, 176) und als gute, treue Menschen, 177) liebefriedlich wie in Einen Menschen 178) vereint, gottähnlich, das ist reingut und schön, leben sollen.

  94) Fr.   Ist die Liebe, womit sich die Freimaurer lieben sollen, eine wahre Bruderliebe?

  Antw.   Ja; doch ist sie nicht die Liebe der Eheverwandschaft, sondern die Liebe der Urverwandschaft in dem Urehethume und Urgeschwisterthume 179) (in der Familie) der Menschheit dieser Erde, welche ein Gliedtheil ist der Einen urganzen 180) Menschheit (des Menschheitwesen) in Gott.

  95) Fr.   Verbindet denn diese Liebe die Freimaurer untereinander durch die Rechte und Pflichten der Freundschaft?

  Antw.   Ja, durch die Rechte und Pflichten der allgemeinmenschlichen treuen Freundschaft; als Menschen, die im =CLXVI= Geiste der gottinnigen Menschheit mit einer Liebe vereint sein sollen, welche rein ist und treu bis in den Tod. Doch die Rechte und Pflichten der selbeigenleblichen, (persönlichen) Freundschaft kann die Genossenschaft der Freimaurer, als solche, nicht ertheilen.

  96) Fr.   Warum nicht?

  Antw.   Die selbeigenlebliche (persönliche) Freundschaft gründet sich, als solche, auf Eigenschaften, die einem Menschen nur als diesem Selbeigenwesen (als dieser Person) eigen sind, kurz auf die ganze Ureigenleblichkeit 181) (persönliche Individualität); und selbeigenlebliche (persönliche) Freundschaft lebt daher in eigenleblicher (persönlicher) Liebe. Der Bruderbund der Freimaurer hingegen soll sich auf die urwesenlichen und ewigwesenlichen, Eigenschaften gründen, wodurch der Mensch überhaupt Mensch und ein gesundes, das ist wesengemäß lebendes, Glied der Menschheit ist, und auf die allgemeine Menschenliebe und Menschheitinnigkeit. Doch ist die reinmenschliche Freundschaft echtgesinnter Brüder Freimaurer eine wesenliche Grundlage, und vermöge der aus ihr entspringenden freien Geselligkeit zugleich ein wirksames Beförderniß, der eigenleblichen Freundschaft.

  97) Fr.   Wie soll der Freimaurerbruder jeden Menschen betrachten und anleben?

  Antw.   Als seinen Bruder, oder als seine Schwester in der Menschheit (als sein Menschheitgeschwister, als seinen Geschwistermenschen) in Gott.

  98) Fr.   Sind sich aber die Freimaurerbrüder noch, als solche, besondere Liebe und Hülfe schuldig?

  Antw.   Ja; weil sie Alle Glieder derselben eigenwesenlichen, wie in Einen Leib (corpus, Corporation) 182) =CLXVII= vereinten selbständigen Gesellschaft sind, mithin als Glieder Eines Leibes angesehen werden müssen; weßwegen auch alle, aus dieser geselligen Vereinigung entstehende, gemeinsame gesellschaftliche Kräfte mit Recht als Eine Kraft betrachtet werden sollen, welche jedem Mitgliede an seinem gerechten und billigen Theile zu Gute kommen, das ist, sein Lebenwesenliches befördern, soll.

  99) Fr.   Welches ist das nächste Nebenlehrzeichen?

  Antw.   Die fünf Punkte der Genossenschaft.

  100) Fr.   Welche sind sie?

  Antw.   "Hand in Hand, Fuß an Fuß, Knie an Knie, Brust an Brust, die linke Hand den Rükken unterstützend."

  101) Fr.   Welches ist deren urkundliche Erklärung?

  Antw.   "Hand in Hand bedeutet, daß ich allezeit meine Hand rühren will, einem Bruder zu dienen, Fuß an Fuß, daß ich nie aus meinem Wege weichen will, den ich gehe, um meinem Bruder zu dienen; Knie an Knie, daß, wenn ich niederknie zum Gebet, ich nimmer vergessen soll, für meinen Bruder sogut als für mich selbst, zu beten; 183) Brust an Brust, zu zeigen, daß ich meines Bruders gesetzmäßigen 184) Geheimnisse, wie meine eignen, verwahren will; die linke Hand den Rükken unterstützend, bedeutet, daß ich allezeit =CLXVIII= willig sein will, einen Bruder zu unterstützen, sofern es in meiner Macht liegt."

  102) Fr.   Welches ist das nächste Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

  Antw.   Die Erkennzeichen eines Bruder-Freimaurers.

  103) Fr.   Was bezeichnen sie?

  Antw.   Sie bezeichnen aüßerlich einen gesetzmäßig aufgenommenen Bruder-Freimaurer.

  104) Fr.   Wozu dienen sie?

  Antw.   Daß jeder Bruder Freimaurer an jedem Orte der Erde, in und außer der Loge, bei Tag und bei Nacht, für das Auge, für das Ohr und für das Gefühl, sich jedem andern Bruder-Freimaurer als Genosse der Brüderschaft zu erkennen geben, und als solcher anerkannt werden könne.

  105) Fr.   Welche sind diese allgemeinen Erkennzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

  Antw.   Ein Wort, ein Zeichen und ein Griff, 185) einfach, herzlich, ehrbaren Ursprunges, 186) sowie sie in der zweiten Kunsturkunde enthalten sind. 187)

  106) Fr.   Sind diese Erkennzeichen ein bleibendes Lehrzeichen für den künftigen höheren Bildungstand der Masonei?

  Antw.   Nein; sondern sie sind, sofern sie geheim gehalten werden, und, sich insgeheim zu erkennen, dienen, =CLXIX= ein geschichtlich vorübergehendes Lehrzeichen. Denn die Freimaurerbrüderschaft bedarf nur solange geheimer aüßerer Erkennzeichen, als ihre lehrzeichenliche Kunstübung und Verfassung noch geheim ist; sie werden überflüssig sein, wenn sich einst die Freimaurerbrüderschaft zu menschheitinniger Offenheit erhoben haben wird; 188) und in dem Menschheitbunde wird ein menschliches Antlitz das Erkennzeichen der Mitgliedschaft sein.

  107) Fr.   Welches ist das nächste Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

  Antw.   Der weiße Lederschurz, womit sich alle Freimaurerbrüder in den Logenversammlungen jetzt noch 189) bekleiden.

  108) Fr.   Was bedeutet dieser?

  Antw.   Die Unschuld 190) der Freimaurerei, in welcher die Freimaurerbrüderschaft arbeiten sollte.

  109) Fr.   Was ist Unschuld?

  Antw.   Das Gute rein und frei um des Guten willen =CLXX= thun, das ist lediglich weil das Gute gut ist, 191) also: Gutes nur durch Gutes beabsichtigen und bewirken; seinen Willen unabhangig von den Antrieben der Furcht und der Hofnung, des Schmerzes und der Lust, der Strafe und des Lohnes, des Hasses und der Liebe erhalten; und rein bleiben von aller Gewaltthat, von jederlei Betrug, List, Lüge, Heuchelei und Verstellung. 192)

  110) Fr.   Welches ist das nächste Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

  Antw.   Die Werkzeuge eines Bruder-Freimaurers.

  111) Fr.   Welche sind sie?

  Antw.   Der vierundzwanzigzollige Maaßstab, das Winkelmaaß und der Spitzhammer.

  112) Fr.   Wozu dienen sie?

  Antw.   "Das Winkelmaaß, um das Werk winkelrecht zu machen; der Spitzhammer, um alles Überflüssige davon abzuhauen, damit das Winkelmaaß leicht und genau daran angelegt werden könne, und der vierundzwanzigzöllige Maaßstab, um das Werk gehörig einzutheilen." 193)

  113) Fr.   Was ist das für ein Werk?

  Antw.   Zuförderst du selbst, dein Geist, dein Gemüth und dein Herz; deine Gedanken, deine Empfindungen, deine Neigungen; deine Entschließungen und deine Handlungen; dein ganzen, inneres und aüßeres, ungetheiltes Leben; kurz, du selbst als ganzer, ungetheilter, vereinleblicher (harmonischer) Mensch, wie du in und vereint mit Wesen, mit Geistwesen (Vernunft), mit Leibwesen (Natur), und mit Menschheit sein und dich selbst eigenleblich gestalten sollst.
      Sodann aber sollst und kannst da auch das Eine Werk des Menschheitlebens, den Gliedbau der Menschheit auf Erden, und jedes gesellige Ganze in der Menschheit, =CLXXI= thätig befördern, indem du ihm als Mitglied gehörest, oder sonst damit in gesellige Beziehung kommst; als da ist dein Vatervolk, dein Ehethum (Familie), deine Freunde, deine Berufgenossen, deine gottinnige Gemeinde; in Gesammtheit: Alles, was du als Mensch für die Menschheit thun und wirken kannst und sollst. 194)

  114) Fr.   Was ist das Überflüssige, was mit dem Spitzhammer von diesem Werke abgehauen werden soll?

  Antw.   Unstete, unbestimmte Gedanken; unnütze, eitle Reden; unlautere und zügellose Neigungen; unbesonnene, unanständige Handlungen, unreine, unschöne, eitle Geberden und Bewegungen des Leibes und seiner Glieder; nebst Allem, was in Zeit und Ort und nach den Umständen unpaßlich und unziemlich ist. Dieß Alles nun soll entfernt werden, "damit das Winkeimaaß des Gesetzes leicht und genau anpassend an dich gelegt werden könne."

  115) Fr.   Was heißt Dieses, das Winkelmaaß des Gesetzes leicht und genau passend an sich anlegen?

  Antw.   Nur, wenn jenes Überflüssige 195) entfernt ist, bist du ganz und rein in deiner eignen Wesenheit, und alles Guten und Schönen empfänglich; du kannst dann rein und stetig im Guten sein und leben; und unschuldige Freude kann dein Herz bewohnen, wenn du im Scheine der drei großen Lichter, gottinnig, genau nach dem Gesetze der freien Reingüte, und im Geiste der gottinnigen und gottvereinten Menschheit, lebest.

  116) Fr.   Wie kann der vierundzwanzigzollige Maaßstab dazu dienen, die Arbeit einzutheilen?

  Antw.   Dieser Maaßstab stellt, "nach der Erklärung der zweiten Kunsturkunde," die 24 Stunden des Tages vor, und bedeutet, daß sie der Freimaurer gehörig eintheilen solle: "sechs Stunden, um zu arbeiten; sechs Stunden, um Gott zu dienen; sechs Stunden, um seinen Freunden und seinen Brüdern zu dienen; und sechs Stunden, um zu schlafen." Nicht, daß er gerade sechs Stunden mit einer jeden dieser Beschäftigungen hinbringen solle, noch auch, daß er einer jeden in derselben Ordnung und gleich lange obliegen solle: sondern, um lehrzeichenlich anzudeuten, daß Beruftreue, Gottinnigung, Dienstleistungen des =CLXXII= Rechtes und der Liebe, und Ruhe, von jedem Freimaurer mit gleichmäßiger Sorgfalt gepflegt werden sollen; 196) und um überhaupt dadurch die Gleichförmigkeit, das Ebenmaaß, und die gute Ordnung des Lebens eines gottinnigen, reinguten Menschen anzuzeigen, wodurch er reinherzig, und mit lebenkunstreichem Sinne für alle geistliche und leibliche Bedürfnisse und Pflichten sorgt.

  117) Fr.   Hat die Freimaurerbruderschaft auch noch andere Lehrzeichen?

  Antw.   Noch manche andere außerwesenliche, gutes, echtüberlieferte Lehrzeichen, welche insgesammt Überbleibsale der alten allgemeinen Maurersprache 197) sind, und von denen besonders das neuenglische Gebrauchthum mehre enthält. 198)

  118) Fr.   Wonach ist zu beurtheilen, daß ein Lehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft wesengemäß (gut) ist?

  Antw.   Wenn es alle die Eigenschaften hat, die überhaupt jedes gute Lehrzeichen (Symbol) haben muß, und wenn es dabei eine weitere Ausführung des durch die Grundlehrzeichen und Nebenlehrzeichen versinnbildeten Wesenlichen der Freimaurerei ist, und zum mindesten Diesem in Nichts widerstreitet. =CLXXIII=


Coat of Arms

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Haupt-Inhaltsverzeichnis

Main Table of Contents

« Einführung und Leitfaden zur ÜbersetzungIntroduction and Guide to the Translation »



« Zwekke dieses WerkesKrause's Purpose and Main Index »



« Inhalt - 1ten Abtheilung des ersten BandesContents - Section 1 - Volume 1 »



« Inhalt - 2ten Abtheilung des ersten BandesContents - Section 2 - Volume 1 »



« Inhalt - 1ten Abtheilung des zweiten BandesContents - Section 1 - Volume 2 »



« Inhalt - 2ten Abtheilung des zweiten BandesContents - Section 2 - Volume 2 »