Abschrift
des Karl Christian Friedrich Krause's Buches
Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft
zusammengestellt, überarbeitet und ins Englische übersetzt
aus Google Books
von Bruder Vincent Lombardo
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Beilagen zu dem Vorberichte des ersten Bandes.
1) Brüderliche Bemerkungen zu einigen bei der Loge zu den drei Schwerdtern und wahren Freunden eingegangenen, die vom Br. Krause verfaßte Druckschrift, betitelt: die drei ältesten Kunsturkunden usw. betreffenden Logenschreiben, den S. E. Meistern genannter Loge, auf deren Verlangen, am 31. Januar 1810 überreicht vom Br. Krause. (S. I - XXV.)
2) Schreiben an die gerechte und vollkommne Loge zu den drei Schwerdtern und wahren Freunden, in Dresden, vom Br. Krause, unter dem 12ten, März 1810. (S. XXV - XXVIII.)
3) Sendschreiben an die Brüder Freimaurer, welches, nebst dem Inhaltverzeichnisse des ersten Bandes, von dem Verfasser im Jahr 1810 versandt worden ist. (S. XXVIII - XXX.)
I) Sammlung aus den Quellen geschöpfter Abhandlungen, Belege, und erläuterter Beweisstellen für die ältere und neuere Geschichte der Freimaurerbrüderschaft, mit besonderer Hinsicht auf die drei ältesten Kunsturkunde. (S. 1 - 73.)
1) (* Über den Ursprung und die Ausbildung des anderen, nicht culdeischen Zweiges der Freimaurerbrüderschaft in den britischen Inseln, nach seinen drei Lebenaltern (Perioden). —
(* A) Von der Bekehrung der Saxen bis zu der Änderung der kirchlichen Verfassung unter Heinrich VIII. =25=
(* B) Von da bis zu dem Regierungantritte Königs Georg I, im Jahr 1714.
(* C) Von da, und von Gründung der neuenglischen Großloge in London, die im Jahr 1717 zu Stande kam, bis zu Vereinigung dieses anderen Zweiges der Brüderschaft mit dem ersteren im Jahre 1813 in Eine "vereinte Großloge alter Maurer von England zu London."
2) Belege und Beweisstellen unter die allgemeine Geschichte der Freimaurerbrüderschaft, besonders der ältesten. *)
*) Von hier an folgt unverändert der zweite Band der ersten Ausgabe bis S. 469.
D) Stellen aus des Vitruvius Baukunst 74 - 92. Latein, u. deutsch.
Vorerinnerung. Erklärung der Beziehung dieser Vitruvischen Stellen auf die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft, 74 - 76.
a) Des ersten Buches von Vitruvius Baukunst erstes Capitel: von der Baukunst und den Eigenschaften eines Baukünstlers, 77 - 89.
b) Aus der Vorrede zum sechsten Buche, 90 f.
E) Beweisstellen über das Dasein, die Verfassung und die Verhältnisse der Collegien und Corporationen überhaupt, und der Baucorporationen insbesondere, bei den Römern und bei den Briten unter römischer Herrschaft. Die Beweisstellen sind als Noten zu dem Texte einer zusammenhangigen Abhandlung beigebracht, 92 - 212.
Vorerinnerung. Beziehung dieser Abhandlung auf die älteste Geschichte der Freimaurerbrüderschaft, 92 f.
a) Über die Collegien und Corporationen, besonders die der Bauleute, bei den Römern überhaupt, 93 - 192.
Stiftung der Collegien in Rom durch Numa, 94 - 98. Beziehung dieser Stiftung auf pythagoräische Lehre und auf die Mysterien, 94 f. Namen der damals eingeführten Collegien, ihre Verfassung und Rechte, 96 ff. Inwiefern Tullus Hostilius Stifter der römischen Collegien heißen kann, 100 f. Thatsachen aus der Geschichte der römischen Zünfte unter den Königen, 101 - 107. Umfassender Begriff eines Collegium nach römischem Rechte, 105 f. Wichtige Beziehungen der römischen Collegien auf Staat, Religion, Mysterien, philosophische und christliche Lehren, 106 - 110. Zwei Verzeichnisse steuerfreier Collegien aus den Zeiten des Commodus und Constantinus, 112 - 117.
Über die römischen Architecten, 117 - 120. Die Baucorporationen waren die zahlreichsten im römischen Staate, 120f., und reiseten von Provinz zu Provinz, 120 - 124.
Weitere Geschichtergebnisse über die Collegien bei den Römern aus eigner genauer Durchforschung der Quellen, 125 - 192. Eigentümlichkeit dieser Anstalt der Zünfte bei den Römern und Griechen, 126. Drei Gattungen von Collegien, 127. Verschiedene Namen derselben, 127 - 131. Das Collegium fratrum arvalium, eine Priestergesellschaft, wahrscheinlich ein Musterbild der übrigen, 129. Weitumfassender Begriff eines römischen Collegium, 131. Die innere Verfassung derselben, 134 ff. Versammlungorte derselben, 139 f. Patrone, und andere sie bei dem Staate vertretende Beamte, 140 f. Ihr inneres Gesellschaftrecht (jus sodalitium), 141. Ihre Mahlzeiten, Opfer, Feste, Spiele, 142 f. und ihre engeren Verbindungen untereinander, 143. Ein Verzeichniß der wichtigsten in alten Inschriften, vorkommenden Collegien und Corporationen, 144 ff. Mitgliedschaft =26= und Beamte derselben, 146; Patrone, 153 - 161 und übrige Beamte, 161 - 166. Lehrzeichenlicher (symbolischer) Gebrauch der Werkzeuge, 166 f. Verehrung eines Schutzgottes und eignen Genius, 169 - 174. Öffentliche Aufzüge derselben, 175. Die meisten römischen Collegia hatten einen, religiösen Ursprung, 175 f. Abhandlung über die religiöse Stimmung der römischen Collegien, und ihr Verhältniß zu den Mysterien, zu den Schulen der Philosophen und zu dem ältesten Christenthume, 175 - 184; vorzüglich erläutert und nachgewiesen in den Collegien der Dendrophoren und ihrer innigen Verbindung mit den Baucorporationen, 184 - 188.
Schicksale der Collegien und Corporationen unter den spätern römischen und den frühern griechischen Kaisern, 188 - 192. Baugesetze der Kaiser Leo und Zeno, 190 f.
[Die wesenlichsten Übereinstimmungen und geschichtlichen Beziehungen der Hauptergebnisse dieser Abhandlung mit der Geschichte der Verfassung und Werkthätigkeit der Freimaurerbrüderschaft sind in der Abhandlung selbst größtentheils bemerkt, und in dem Sachverzeichnisse zu Ende der Stellen über: Freimaurerbrüderschaft nachgewiesen.] S. 486 f.
b) Über die römischen Baucorporationen in Britannien insbesondere, 192 - 212.
Kurze Darstellung der Geschichte der Briten unter den Römern, aus den besten engländischen Geschichtschreibern, 193 - 197. Geschichte der Baukunst der Briten unter den Römern, 197 - 212, worin zugleich die in der zweiten Abtheilung des ersten Bandes versprochnen Stellen aus Eumenius, sowie die daselbst erwähnten römischen Inschriften, mitgetheilt und erklärt werden.
F) Sammlung von Nachrichten aus englischen und andern Schriftstellern Sammlung von Nachrichten aus englischen und andern Schriftstellern, welche das unabgebrochne Dasein der Freimaurerbrüderschaft, vorzüglich in den britischen Inseln, seit der Römer Zeiten bis zu dem achtzehnten Jahrhunderte beweisen, und mehre einzelne Punkte ihrer Verfassung und Geschichte erlaütern, nebst einigen einzelnen Kundnissen. S. 212 - 343.
Vorerinnerung. Die hier gesammelten Stükke würden das stete Dasein der Baucorporationen in Britannien, und den uralten Ursprung der Freimaurerbrüderschaft aus denselben, auch ohne die Yorker Const., und die übrigen Kunsturkunden, beweisen; sie zeigen aber vielfach auf diese Urkunden hin, und stimmen völlig damit überein. — Warum die Logen des festen Landes von Europa so lange über den wahren Ursprung der Brüderschaft unwissend blieben, 213 f.
1) Auszug aus einer Abhandlung: über den Ursprung und Fortgang der gotischen Baukunst, und über die Voraussetzung, daß die Corporation der Freimaurer dieselbe als eine regelmäßige Saülenordnung eingeführt habe; aus: Archaeologia, or miscellaneous tracts relating to Antiquity, (London 1780) Vol. IX. — S. 215 - 222.
"Baukunst unter den Römern und Saxen, 215; Arbeit aus Holz nach deutschem Gebrauche, 216. Der Pabst bildet zu Anfang des 13ten Jahrhunderts Baucorporationen, zum Aufbau baufälliger oder neuzuerrichtender Kirchen in ganz Europa, mit Privilegien und Bullen, nach Art der Salomonischen Bauleute, 216 f. Daher Frei-Maurer, auch in England, 217, die selbst ihren Lohn bestimmen wollten, und deren Generalcapitel =27= unter Heinrich VI. verboten wurden. Dennoch dauerten sie von da an als bloße Clubbs oder Logen fort, welche jetzt zu einer harmlosen Mummerei geworden sind, worin sich noch Spuren ihrer Abkunft finden, 218, allein dennoch eine löbliche Brüderschaft der Menschenliebe bilden, 219. — Unter Heinrich III. wurde die Corporation der Freimaurer in England gestiftet. — Quellen und Grundeigenthümliches des gotischen Stiles, 220. Der Pabst lies im J. 1773 vergeblich im Vatican nach einer den Freimaurern ertheilten Bulle suchen, 220 f. — Ein Fragment eines Bauvertrages vom J. 1306, worin sich die Ausdrükke: Mason und Master of the Fabrik, finden."
Bemerkungen des Herausgebers zur Erläuterung und Berichtigung vorstehender Behauptungen des engländischen Verfassers.
2) Auszug aus einer Abhandlung über die Geschichte der Baukunst in England, in Grose's Antiquities of England and Wales. Vol. I. - S. 222 - 224. Über den Ursprung und das Eigentümliche der Saxischen Baukunst.
3) Auszug der Geschichte der Baukunst in Großbritannien von der Ankunft der Saxen in England im J. 449 bis zur Landung Wilhelm's des Eroberers im J. 1066. – (Von Henry.) 224 - 232.
"Blüthe der Baukunst unter den Römern, 224. Schilderung der Verwüstung durch die Saxen, 225. Während der ersten beiden Jahrhunderte ihrer Herrschaft wurde Alles aus Holz gebaut, und die Baukunst in Stein (Masonry) wurde nicht geübt, sondern erst gegen das Ende des siebenten Jahrhunderts, 227, wieder in England eingeführt, vorzüglich durch römische und französische Künstler, 228. Doch waren noch im achten und neunten Jahrhunderte steinerne Gebaüde selten, 228. K. Alfred sammelte Künstler von verschiednen Nationen, 228 f. Schlechter Zustand der Baukunst in Wales, 230, und Grundzüge ihrer Geschichte in Schottland, 231. Aber die Werke aus Holz waren zum Theil schön und prachtvoll, 232. "
4) Über das ursprüngliche Wesen und Geheimniß der Freimaurer, aus einem englischen Journale. (Aus der Nationalzeitung der Deutschen, 1803, 45 St.) Mit Bemerkungen des Herausgebers. S. 232 f.
5) Einige Bruchstükke, die zu dem Baue des Münsters zu Strasburg errichtete Haupt-Bauhütte betreffend. S. 233 - 251. Nebst ausführlichen erklärenden und berichtigenden Bemerkungen des Herausgebers.
Vorerinnerung. In welchem ganz anderen Lichte diese Bruchstükke hier, im Überblikke alles Vorhergehenden, erscheinen, 233 f. Geschichtliche Grundansichten über das Verhältniß der französischen, deutschen und englischen Baucorporationen, 234 f. Hauptpunkte der Ähnlichkeit der Strasburger Maurer mit den altenglischen Freimaurern, 235 - 238. Noch zu durchsuchende Archive, 238. Die buchkundlichen Quellen über den Strasburger Münster und Thurmbau, 239 - 241.
a) Einige einzelne Kundnisse über den Bau des Münsters zu Strasburg aus Schadeus ausführlicher Beschreibung v. J. 1617, 241.
b) Eine Stelle aus der Alsatia illustrata; auctor Schöpflinus, Colmar, 1761, lateinisch, 241 - 243, deutsch, 243 - 245; mit Anmerkungen.
c) Sämmtliche hieher gehörige Stellen aus: Grandidier Essais =28= historiques et topographiques sur l'Eglise Cathédrale de Strasburg, französisch, mit deutschen Anmerkungen, 245 - 251.
6) Spuren der Abstammung der jetzigen Zunftmaurer von den ältern freien Baucorporationen, welche sich in den Einrichtungen der Ersteren, vorzüglich in ihrem Zunftgrusse, zeigen, 251- 262.
a) Einige allgemeine Bemerkungen über diesen Gegenstand, 251 - 255.
b) Maurergesellen- oder Münder-Gruß, wie solcher jetztgebraüchlich, nebst deren Abschiede und Geheimschrift, 256 f.
c) Bruchstücke von den Gebraüchen der Handwerkmaurer in Altenburg. (Aus dem Const. Buche der Loge Archimedes zu den drei Reißbretern daselbst, mit Anmerkungen des Herausgebers.) 255 - 262.
7) Einige Nachrichten über das Kloster Batalha in Portugal, aus Murphy's darüber zu London 1790 erschienenen Werke; zur Erläuterung mehrer Stellen des ersten Bandes, und der zweiten Figur auf der dritten Kupfertafel, 263 - 267.
8) Über die sogenannten Wahrzeichen an Gebäuden des Mittelalters, als Winke reinerer, gottinniger und sittlicher (religiöser und moralischer) Erkenntniß der Bauleute; und Beispiele derselben, 267 - 277. Ein vorzüglich lehrreiches Beispiel, welches von irländischen Culdeern herrührt, 171 f.
9) Einzelne Nachrichten von Ashmole, Wren, Plot, und aus the Freemasons Pocket Companion, über die ältere Geschichte der Freimaurerbrüderschaft in England. Durch Anmerkungen erläutert, 277 - 303.
Vorerinnerung. Über die Wichtigkeit dieser Nachrichten. Lebengeschichte Ashmole's in Beziehung auf die Freimaurerbrüderschaft, 277 - 280.
a) Aus der Schrift: Sammlung von merkwürdigen Lebenbeschreibungen, größtentheils aus der britannischen Biographie (4 Th. Halle 1757) übersetzt. Nach der Urdruckschrift berichtigt, nebst dem englischen Urtexte, 281 - 288.
b) Aus Preston's Illustrations etc. 1792 p. 212; 288f.
c) Aus der Lebenbeschreibung des Christopher Wren, ebenfalls aus der britischen Biographie; deutsch, die wichtigeren Stellen auch englisch, 289 - 292.
d) Aus der Naturgeschichte von Staffordshire, von Robert Plot etc. Oxford 1686, 293. Englisch und deutsch.
e) Auszug aus the Pocket Companion and History of FreeMasons. London> 1764. 301 - 303.
10) Einige die Yorker Constitution, und andere im Vorigen mitgetheilte Kundnisse, betreffende Nachrichten aus dem Constitutionenbuche der neuenglischen Großloge zu London, herausgegeben von Noorthouck 1784. 303 - 311.
Vorerinnerung hierzu, 303.
a) Eine alte maurerische Urkunde (englisch und deutsch) zur Ergänzung der hier in der ersten Abtheilung des zweiten Bandes gelieferten Bruchstükke älterer Constitutionen, 304 - 306.
b) Abweichende Lesarten, der Noorthouck'schen Ausgabe des Const. Buches von der in der ersten Ausgabe desselben vom J. 1723 enthaltnen, hier in der 1ten Abth. des 2ten Bandes abgedruckten, Abfassung der Altgesetze, oder alten Pflichten, 306.
c) Einzelne Stellen dieser Ausgabe v. J. 1784, welche den Geist des neuenglischen Großmeisterthums bezeichnen, und mehre wichtige Umstände der Geschichte erläutern, nebst Bemerkungen über dasselbe, die mit dem Inhalte der vorliegenden Schrift in Beziehung Stehen. Englisch und deutsch, 307 - 321.
11) Abdruck und Übersetzung zweier dem Bruder Houseal von zwei Logen altenglischen Systemes, oder alter York-Maurer, der Großloge zu Halifax in Neuschottland, und der besondern Loge zu Guysborough daselbst, in Amerika ausgestellter Certificate, 321 - 323.
12) Eine Stelle über die bei den Christen seit den ältesten Zeiten üblichen Baufeste, oder Kirchweihfeste, 323 f.
13) Über die Noachiden und die Noachidischen Gebote, zur Erlaüterung der Yorker Constitution und der ersten alten Pflicht der NE. Großloge, 324 - 334. Mit allen hieher gehörigen, englisch und deutsch angeführten, Urschriftstellen aus den Constitutionenbüchern von den Jahren 1723, 1738, 1756 und 1784.
14) Beweis, daß auch nahe Verwandte, als angenommene (adoptirte) Söhne, im Mittelalter Söhne schlechthin genannt werden. Zur Rechtfertigung darüber, daß die Yorker Constitution Athelstan's Bruder, Edwin, dessen Sohn nennt, 334 f.
15) Titelverzeichniß von 58 meist-englischen Büchern, welche vielleicht über die älteste Geschichte der Brüderschaft, sowie über einzelne Gegenstände der Verfassung und der Bundinnigung (Liturgie) derselben, Aufschluß geben; welche Bücher der Herausgeber der vorliegenden Schrift nicht erhalten, also auch entweder gar nicht, oder nur mittelbar, benutzen konnte, 336 - 343.
II. Belege und Erlaüterungen zu der zweiten Kunsturkunde: dem alten, noch jetzt gebraüchlichen Lehrlingfragstükke (der alten Lehrlinglection). S. 344 - 445.
1) Wortkundliche und geschichtliche (etymologische und historische) Erlaüterungen über die wichtigsten, der Freirmaurerbrüderschaft eigenthümlichen, Kunstbenennungen, oder: Sammlung von Stellen aus alten und neuern Schriften, welche das Dasein der Freimaurerbrüderschaft in England seit dem Jahre 926 erweisen, ihr Verhältniß zu Staat und Kirche erläutern, die schwierigen Kunstausdrükke ihrer ältesten und echten Kunsturkunden erklären, und überhaupt als Materialien zu der Geschichte der Brüderschaft bis zu dem Jahre 1717, und zugleich zu einer fortlaufenden Erklärung über die ältesten Kunsturkunden, besonders über das Lehrlingfragstück, dienen. (Meist in den Ursprachen, und zugleich zum großen Theile in's Deutsche übersetzt, und mit erlaüternden Anmerkungen.) 345.
Vorbemerkungen, worin die wichtigsten Ergebnisse der folgenden einzelnen, sowie die zuvor S. 277 - 303 abgedruckten Ashmole'schen, Plot'schen und Wren's?hen, Stellen angegeben werden, 345 - 365. Zum Schluß werden mehre hundert reindeutsche formgemäß von dem Stammworte Mason abgeleitete Wörter aufgestellt, welche, anstatt der übellautigen und nur zum Theil richtigen Wörter: Freimaurer, Freimaurerei, Freimaurerbrüderschaft, sowie vieler in den Logen üblichen fremdsprachlichen oder fehlübersetzten Ausdrükke, wie Loge, Meister im Stuhl usw. Eingeführt zu werden verdienen, 363 - 365.
1) Eine Stelle aus der S. 125 angeführten Schrift Wassenaer's, welche den griechischen Ursprung des Namens und der Stiftung der Zunftbrüderschaften beweist, 365 f.
2) Eine Stelle aus Mornacii Obss. Juris über die Zünfte bei den spätern Römern, und bei den Engländern und Franzosen, 367.
3) Mehre Stellen aus des du Cange Glossarium über dem geschichtlichen Begriff eines kirchlichen Beneficium, und über den Gebrauch, Geistliche und Laien in den Genuß solcher Beneficien aufzunehmen. 1te Abth. S. 367 - 369.
4) Mehre Stellen zur Erläuterung der Wörter: Frater (Bruder), fratria, fraternitas (Bruderschaft), fraternity, und über den Gebrauch, Laien, in geistliche und Unzünftige in Zunftbruderschaften, aufzunehmen. (Zur Erlaüterung mehrer Stellen des ersten Bandes.) 369 - 373.
5) Stellen über die Benennungen: Gilda, Gildhalla, Mystery oder Mistery, Freedom, Freemann, Corporation, sowie über den Ursprung dieser Einrichtungen, und den zu verschieden Zeiten hierüber üblichen Sprachgebrauch. (Ebenfalls zur Erläuterung mehrer Stellen des ersten Bandes.)
a) Aus du Cange Glossarium, 373 f.
b) Eine Stelle aus A new Law-Dictionary, 1772, über mystery (ministerium), 374.
c) Eine andere aus: the new royal Encyclopedia, über Freedom of a City, Town, etc. 374.
d) Aus der unter b) erwähnten Schrift über Freeman, 375.
e) Eine Abhandlung aus ebendieser Schrift über den Begriff von a Corporation, nach engländischem bürgerlichem Rechte (englisch und deutsch). S. 376 - 381. Mit Anmerkungen, welche die wesenliche Beziehung dieses Gegenstandes auf die Geschichte der Freimaurerbrüderschaft darthun, 376 ff.
f) Beweis, daß der Name: Free-Mason nicht mit dem Ausdrukke: in einer Zunft frei (free) d. i. Mitglied werden, Eines Ursprunges sei; aus Preston, 381 f.
g) Der Artikel Corporation aus der Schrift: Nomothetes etc. 1684, 382.
h) Vollständiger Auszug aus Madox's Firma Burghi, über den Begriff, und das allmählige Entstehen der geistlichen und weltlichen Brüderschaften, sowie auch der Gilden, in England, nebst mehren Urkunden, in lateinischer und englischer Sprache, welche viele Einzelpunkte der Geschichte der Freimaurerbrüderschaft erläutern, S. 582 - 397. Zuletzt Madox's Beweis, daß das Wort Mystery, eigenlich Mistery, sofern es Handwerk oder Kunst bedeutet, von Ministerium, nicht von Mysterium, abstamme, S. 392 f.
6) Stellen zur Elaüterung der Abstammung der Worte: Mason, Masonry, Masonei, Messeney usw., und der ursprünglichen und abgeleiteten Bedeutung derselben, S. 398 - 410.
a) Aus du Cange Glossarium über Macio, Mattio, Macchio, Maço, Maçonetus, 398.
b) Aus Carpenterii Glossarium novum über Maçonetus, maçonner, 399.
c) Aus dem erwähnten Law-Dictionary, London 1772, über Masons, 399.
d) Aus du Cange Glossarium, über Massa, masa, massada, masarius uam. 400.
e) Aus Carpenterius, über mase, machonnement uam. 401.
f) Aus Schadaeus über dies Wort, die Maze, 401.
g) und h) Aus dem Nomothetes und aus Scherzii Glossarium Germanicum medii Aevi, 1781, über Mas, =31= Machopey, Massenie, Masgenossen, Messeney uam. 401 f.
i) Aus Skinner's Etymologicum, und
k) aus Ihre's Glossar. Suiogothicum, 1796, über das Wort Mate, Genoß, 403.
l) Aus Junii Etymologicum linguae Anglicae, über das Wort Mase, 405.
m) Aus Benson's Vocabul. Anglesax. Über metan, mete uam 403.
n) Einige Stellen aus Rosenplut's Gedichten, worin das Wort Masseney vorkommt, 404 f.
o) Aus Niew Woordenbock door van Moerbeck über maat, maats, maatschappy, 405.
p) Aus Adelung's Wörterbuche der hochdeutschen Mundart über messen, Matschaft, Maskopei, 405 f.
q) Aus Oth. Frank de Persidis lingua et Genio, über die mit den deutschen Stammsilben Mat und mess>, verwandten persischen Wörter, 406 f.
r) Aus Adelung's Mithridates über die Samscridam-Wörter mana, und mita, 407.
s) Ein satirischer Aufsatz aus the Gentleman's Magazine 1733 über den Ursprung des Wortes Mason und Free-Mason, 407- 410
7) Einige Stellen über die Grundbedeutung der Wörter: magister caementariorum, magister operis (maitre de l'Oevre), Master, Alderman, Warden, Fellow, Servant, Masons, Masonhall, 411 - 414.
a) Aus du Cange Glossarium, 411 f.
b) Aus dem Nomolexicon or a Law - Dictionary by Blount 1670 über Master, 412.
c) Aus dem Law-dictionary 1772, über Alderman, 413.
d) Aus der unter "b" erwähnten Schrift über Warden, 413.
e) Über Fellow und Servant, 415.
f) und g) Aus Londinopolis by Howel über die Company of Masons etc., und über die Merchant - Taylors Hall etc. 413 f.
8) Einige Stellen aus alten, mit Bauleuten (Masons) geschloßnen Verträgen aus Gattulae Cajetani historia Abbatiae Casinensis, und aus Rymeri Foedera, S. 414 - 418.
9) Einige Stellen aus englischen Beschreibungen London's über die Masons-Hall zu London, über die Free-Masons, insbesondere über deren Ursprung und Eigenthümliches, über Masonry, Free-Masonry, nebst einigen Bruchstükken über die Geschichte der Maurerei in Schottland aus Anderson, Entick und Noorthouck (englisch und deutsch), 418 - 427.
10) Vollständiger Auszug aus mehren Abhandlungen deutscher Brüder über den Ursprung der Freimaurerbrüderschaft, und die echte Bedeutung der Wörter: Mason, Masonry, Maçonnerie, 427 - 438.
a) Br. Lessing's Versuchannahme (Hypothese) über den Ursprung der Freimaurerbrüderschaft in: Ernst und Falk. Ein vollständiger, bloß von der Gesprächform entkleideter Auszug, ganz mit Lessing's Worten. S. 427 f. Mit erklärenden und berichtigenden Bemerkungen.
b) Wörtlicher Auszug aus Br. Nicolai's Versuch über die Beschuldigungen, =32= welche den Tempelherren gemacht worden usw., über die vorerwähnte Versuchannahme Lessing's und den Ursprung des Wortes Mason. S. 430 ff.
c) Vollständiger Auszug aus den in dem Altenburgischen Journale für Freimaurerei enthaltnen Abhandlungen der Brüder Schneider und Lepsius, über die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Freemasonry; mit den Worten der Verfasser. S. 433 - 439.
1) Auszug aus der Schrift: Remarkable Ruins and romantick Prospects of Northbritain by Cordiner of Banff and Mazell, London 1795, zur Erklärung des im ersten Bande abgebildeten Siegels, welche zugleich Cordiner's of Banff Vergleichung der Freimaurerbrüderschaft mit den Geheimnissen Egyptens und Griechenlandes enthält. S. 439 - 445.
III. Belege und Erläuterungen zu der ersten Kunsturkunde: dem ältesten Fragstück über die Wesenheit und die Bestimmung der Freimaurerbrüderschaft. S. 446 - 464.
Vorerinnerung. S. 446 f. Über den Werth der folgonden Belege.
1) Aus der Schrift: Linguarum septentrionalium thesaurus Grammatico - criticus et archaeologicus, auct. Georg. Hickesio, Oxon. (Tom. I. Praef. P. XVII). Ein altenglischer im J. 1387 verfaßter Aufsatz über das Entstehen der heutigen englischen Sprache, der mehre Ausdrükke unseres Ältesten Fragstükkes erklärt. Englisch und deutsch. S. 148 - 454.
2) Beiträge zur Erläuterung der Sprache dieser Urkunde, und zum Beweise, daß die darin enthaltnen deutschen Wörter aus der angelsaxischen Sprache wirklich abstammen, und in gleichzeitigen Schriften und Urkunden wirklich vorkommen; nebst einem alphabetischen Wortverzeichnisse (Glossarium). S. 454 - 459.
3) Ein in der keltisch-irischen Sprache verfaßtes Gedicht eines irländischen Barden des 11ten Jahrhunderts, betitelt: Lehren an einen Fürsten; zum Beweise, daß Einsicht in die Regierungkunst jenem Zeitalter nicht fremd war. Aus A Grammar of the Ibern Celtic, or Irish Language, by Vallancey, Dublin 1773. Die englische Übersetzung selbst, und in's Deutsche übertragen vom Herausgeber. S. 460 - 464.
IV. (*Erklärung der in den beiden Bänden dieser Schrift über die drei ältesten Kunsturkunden gebrauchten Neuwörter, und Verdeutschung fremdsprachlicher Wörter und Rednisse.
V. Das Sachverzeichniß über beide Bände, welches zugleich dient, jeden einzelnen geschichtlichen Umstand aufzufinden, und sich durch ein planmäßiges Nachlesen der vor dem Sachverzeichniß aufgestellten wichtigsten Gegenstände den Inhalt des ganzen Werkes vertrauter zu machen.
VI. Verzeichniß derjenigen Seitenzahlen, welche in früheren Stellen, wo auf das Folgende verwiesen worden war, vor dem Abdrukke nicht angegeben werden konnten: nebst einigen kleinen Nachträgen und Verbesserungen.
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