Abschrift
des Karl Christian Friedrich Krause's Buches
Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft
zusammengestellt, überarbeitet und ins Englische übersetzt
aus Google Books
von Bruder Vincent Lombardo
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Einführung und Leitfaden zur Übersetzung
Vorbericht der ersten Ausgabe.
I) Grundlehren über den Menschheitbund und das Verhältniß desselben zur Freimaurerei und zur Freimaurerbrüderschaft. Seite III - XXIII.
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*) Dieses Inhaltverzeichniß soll zugleich zum leichteren Auffinden und Nachschlagen für die Besitzer des Werkes dienen. Die Abschnitte, Wobei ein (* steht, sind in der zweiten Ausgabe ganz neu hinzugekommen.
Der höhere Zeitgeist fordert einen Bund für alles Menschliche, für die ganze Menschheit, – den Menschheitbund, III - V. Idee desselben, VI. . Sein eigenthümliches Gebiet und Wirken, VII. Er wirkt zur Veredlung aller bestehenden Institute, VIII; doch nicht durch äußere Mittel und Gewalt, X. Sein Entstehen wird eine Hauptepoche in der Geschichte begründen, X. Er ist ein offner, alle Zeiten, Stände und Völker, Weiber und Männer, Kinder, Erwachsne und Greise umfaßender Bund, X; der Einen Menschheit im Weltall wesenlich, XI; auch auf unserer Erde unentbehrlich, XI. In ihm wird die Menschheit mündig; es ist jetzt die rechte Zeit, ihn zu stiften, und zwar in Europa; XII. Der neugegründete Bund ist in Harmonie mit allen edlen Bestrebungen des Zeitalters, und mit Staat und Kirche,XIII;; er ist schon in stillen Keimen vorbereitet, XIII f.
Auch die echte Freimaurerei ist, ihrer Grundanlage und ihren Geiste, sowie zum Theil ihrem jetzigen Zustande nach, ein höher zu belebender geselliger Versuch, den Menschheitbund vorzubereiten, XV; aber sie ist selbst noch nicht dieser Bund, und kann sich nur wiedergeboren vereint mit den außer ihr schon allgemein verbreiteten Vorbereitungen und Keimen des Menschheitbundes offen der Menschheit anschließen, XVI, und nur als ein Theil des nun gestifteten Menschheitbundes fortdauern; deshalb thut der Brüderschaft zuerst höhere Erkenntniß der Urbegriffe der Menschheit, ihres Lebens und ihres Bundes, noth, XVII. Der Theil der Brüderschaft, welcher diesen seinen hohen Beruf nicht erkennt, noch erfüllt, wird immer verdorbener werden, XVII.
Die Entstehung des Menschheitbundes ist überhaupt von der Freimaurerbrüderschaft unabhangig, XVIII f., und dieser Bund wird mehre Mitglieder in der übrigen Menschheit, als in der Freimaurerbrüderschaft, finden, XIX. Auch wenn letztere gar nicht da wäre, würde der Menschheitbund jetzt von der Menschheit und für sie gefordert. Die Idee des Menschheitbundes ist daher allen Menschen zu verkündigen, denn allgemeinmenschliche Dinge dürfen und können nicht geheim gehalten werden, XX.
Die Freimaurerbrüderschaft hat keine ihr eigne, der übrigen Menschheit unbekannte, ingeheim überlieferte Lebenswissenschaft und Lebenkunst; vielmehr ist die übrige Menschheit ihr hierin überlegen, xx f. Was die alten Baukünstler geheim hielten, das paßt zum Theil nicht mehr auf die heutige Brüderschaft; das Allgemeinmenschliche aber, was jene zum Theil Verhehlten, ist jetzt, und zwar in höherer Gestalt, schon Gemeingut aller Menschen geworden, XXI.
Die Brüderschaft hat im Wesenlichen der Kunstlehre seit Jahrhunderten keinen merklichen Fortschritt gemacht, XXI. Ein Hauptgrund hiervon ist Mangel der Idee und der Geschichtkenntniß, und die durch diesen Mangel auch in besseren Zeiten möglich gebliebene Herrschaft der Hehlsucht, XXI; welche noch dazu eine neuere, dem ursprünglichen Geiste der Stiftung fremde, Krankheit ist, XXII f.
Die einzig wahrhaft gehaltvollen Denkmale der Brüderschaft, die drei ältesten Kunsturkunden, sind schon Eigenthum der Menschheit; und es ist kein vernünftiger Grund da, sie zu verheimlichen; zwei davon sind schon gedruckt im öffentlichen Buchhandel vorhanden, XXIII, Publicität in freimaurerischen Angelegenheiten ist auch unaufhaltsam gewachsen, und hat der Brüderschaft immer genützt, XXII f.
Die Freimaurerbrüderschaft, als solche, hat bisjetzt zwei Perioden durchlebt; die erste, wo ihre Mitglieder Baukünstler waren, XXIV; die zweite, wo sie eine allen Männern ohne Verbindung wurde und bloß das allgemeinmenschliche Wesen der ersten Periode beibehielt, XXIV f. Jetzt aber ist es hohe Zeit, daß sie durch völlige Wiedergeburt ihre dritte Periode beginne, welche durch unbegrenzte Offenheit möglich gemacht wird, den Bund mit der Menschheit vereinigt, und Männer, Weiber und Kinder umfaßt, XXV f.
Diese durch den gegenwärtigen Zustand der Menschheit und der Freimaurerbrüderschaft selbst nothwendig gewordne Umgestaltung der Letzteren ist rechtmäßig, sittlich geboten, und unvermeidlich; — zu ihr will der Verfasser frei veranlassen, XXVI ff.
II) Verhältniß des Verfassers zur Freimaurerbrüderschaft. XXVIII - XL.
Der Verfasser trägt seine eignen, selbstgewonnenen Überzeugungen, nach seinem vollen, unbeschrankten Menschenrechte, vor, XXVIII f.; aus völlig reinem, freien, selbstständigen Entschlüsse, XXX f. Auch die Gesetze der Brüderschaft berechtigen ihn dazu, seine Überzeugungen zu freier Prüfung mitzutheilen, XXXI; Er schreibt hier für die ganze Brüderschaft; denn die empfänglichen Brüder sind aus sogenannten Lehrlingen, Gesellen und Meistern gemischt; und sogar außerhalb der Brüderschaft finden, sich die meisten für die höheren Angelegenheiten der Menschheit Geweiheten, XXXI f. Er schreibt bloß aus bejahenden, wesenlichen und friedlichen Gründen, XXXII. Doch der Streit wird die Spreu von den Körnern sondern, XXXIII. Vergleichung des Bestrebens des Verfassers mit allen zeitherigen Bemühungen Anderer, XXXIV - XL.
III) Einige Nachrichten, wie der Verfasser in seinen Überzeugungen gelangt, und wie ihm insbesondere vorliegende Schrift entstanden ist, XL - LVIII.
IV) Noch einige erinnerungen über den Zweck und die Absicht der vorliegenden Schrift, LVIII - LXI.
Einige Worte bei dieser zweiten Herausgabe, LXI f.
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Urvergeistigung der in den drei ältesten Kunsturkunden überlieferten erstwesentlichen Lehrzeichen (Symbole) und Gebraüche der Masonei (Freimaurerei) in einem bundinnigenden (liturgischen) Lehrfragstükke. S. LXXIII - CLXXXIV.
(* Vorerinnerung. Über die Wahl der katechetischen Form, LXV. Dieses Lehrfragstük ist die erste Abtheilung eines umfassenderen Ganzen, LXVI. Einige Bemerkungen über den Gesichtpunkt, woraus selbiges zu betrachten ist, LXVII. Was man bisher unter einem Freimaurercatechismus verstand, LXVII f.; wie ein solcher beschaffen sein sollte, LXIX; Was der Verfasser des hier vorliegenden Versuches eines Theiles eines solchen Lehrfragstükkes mit demselben beabsichtiget, LXIX ff.; beschränkter Werth dieses Versuches, LXXI.
I (* Von der Wesenheit und Bestimmung der Masonei, das ist der Freimaurerei, und des Masonbundes, das ist der Freimaurerbrüderschaft. LXXIII - CXVI. *)
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*) Dieses Lehrfragstück ist in dieser zweiten Bearbeitung mit vielen wissenschaftlichen und besonders auch mit geschichtlichen Noten versehen worden, worin Sachen und Worte erklärt und erlaütert werden.
(* Was ist Freimaurerei? Sie ist, was die Freimaurerbrüderschaft ist, bewirkt und beabsichtiget,LXXIV f., mithin zunächst ein geschichtlich Gegebnes, LXXV das auf einen Urbegriff (Idee) hinweiset, LXXVI f. Dieser Urbegriff ist in dem des Menschheitlebens enthalten, setzt also die Anschauung des Urbegriffes der Menschheit voraus, LXXVI f. Entfaltung des Urbegriffes der Menschheit, LXXVII - LXXXVI, und des Menschheitbundes,, LXXXVI - LXXXXI. Über den Namen dieses Bundes, LXXXVIII f. Note 51. Wie verhält sich der Menschheitbund zu dem Menschheitleben? LXXXXI. Welches sind die Haupttheile des innern Gliedbaues der ganzen menschlichen Geselligkeit? LXXXXII - LXXXXV. Wie verhält sich jeder Einzelmensch zu dem ganzen geselligen Menschheitleben, und zu dem Menschheitbunde insbesondere? LXXXXV ff. Welches sind die erstwesenlichen Eigenschaften des Menschheitbundes, an sich selbst und in seinem Verhältnisse zu allen anderen Gesellschaften, und zu allen inner Theilen des Menschheitlebens? LXXXXVII - CI. Diese Eigenschaften sind: Weseninnigkeit (LXXXXVII, N. 44, LXXXXVIII, N. 35) Reingüte, Allgemeinheit, Offenheit, Friede (Liebefriede), Gerechtigkeit, LXXXXVII f. Die Hauptgrundsätze der reinsittlichen Wirksamkeit des Menschheitbundes ergeben sich hieraus, LXXXXVIII ff. Hiernach ist auch die Freimaurerbrüderschaft zu prüfen, CI N. 56.
(* Wie wird der Menschheitbund in der Menschheit gebildet? CI ff. Wird auch auf Erden ein Theilmenschheitbund gebildet werden? CIV - CVII. Wie verhält sich der Masonbund oder die =6= Freimaurerbrüderschaft zu dem Theilmenschheitbunde, der auf Erden gebildet werden soll und gebildet werden wird? CVII ff. Was ist also die Freimaurerbrüderschaft? CIX. Was ist die Freimaurerei ihrer Wesenheit nach? CX. Welches sind die geschichtlichen Thatsachen, die es erweisen, daß die Freimaurerbrüderschaft ein theilweiser ahnender Anfang des Menschheitbundes ist? CX ff. Was ist die Freimaurerei ihrem Geschichtbegriffe nach? CXII. Was soll demnach die Freimaurerbrüderschaft ihrem Geschichtbegriffe und ihrem Grundgesetze gemä jetzt schon sein? CXII. Was ist Menschlichkeit jedes Einzelmenschen als eines freien Selbwesen (einer moralischen Person)? CXII. Bildet und übt die Freimaurerbrüderschaft wirklich schon jetzt die Menschlichkeit ihrer Mitglieder? CXIII.
(* Ist zu hoffen, die Freimaurerbrüderschaft werde sich zu dem Urleben der Menschheit als Menschheit erheben, und ein wiedergeborner, urgestalteter Anfang des Menschheitbundes werden? CXIV. Soll das Urleben der Menschheit Masonei oder Freimaurerei, und der Menschheitbund Masonbund oder Freimaurerbrüderschaft heißen? CXV. Wie soll und kann sich die Freimaurerbrüderschaft zu dem Leben der Menschheit als Menschheit, zu dem Urleben der Menschheit, erheben, und ein wiedergeborner, urgestalteter Anfang des Menschheitbundes werden? CXV f.
II. Ob und inwiefern die Masonei (Freimaurerei) geheim gewesen sei, jetzt geheim sei, und in Zukunft geheim sein könne und solle. CXVII - CXXXIII *)
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*) Dieser abschnitt ist in der zweiten Ausgabe mit mehren geschichtlichen Notes versehen worden.
Ist die Masonei, das ist die Freimaurerei, ein Geheimniß? CXVII ff. Was ein Geheimniß, und Was Verhehlen, ist und heißen kann, CXVII N.90. Ist das Geheimsein der Lehrzeichenkunst (der symbolischen Kunst) und der innern Werkthätigkeit der Brüderschaft eine von der ganzen Brüderschaft gemachte Anordnung? CXX. Die Freimaurerbrüderschaft ist als ganze, gesellschaftrechtlich gliedgebildete (socialrechtlich organisirte) Gesellschaft noch nicht wirklich, CXX and N. 94. Ist jeder Freimaurerbruder verpflichtet, die Lehrzeichenkunst (der symbolische Kunst) und die innere Werkthatigkeit der Brüderschaft zu verhehlen? S. CXXI ff. Ein Gelöbniß, wenn auch nicht in Form eines Eides abgelegt, verpflichtet vollkommen, CXXI N. 95; allein jedes Gelöbniß und Versprechen muß mit dem Urguten und mit reinsittlicher Gesinnung übereinstimmen, wenn es den sittlichen Menschen verbinden soll, CXXIII. Von Wem rührt das Gesetz dieses Geheimhaltens in der Freimaurerbrüderschaft her? CXXIV - CXXVII. Haben die Stifter der Freimaurerbrüderschaft und die altzeitigen Brüder nicht gewollt, daß die Freimaurerei und die Freimaurerbrüderschaft zu jeder Zeit geheim sein sollen? CXXVIII; und wenn sie Dieß gewollt hätten, könnte es uns verbindlich machen? CXXIX. Finden jene Umstände und Verhältnisse, welche die Stifter unseres Bundes als verpflichtende Gründe des Geheimhaltens anerkannten, jetzt nicht mehr statt? CXXXI. Die heutige Freimaurerbrüderschaft hat keinesweges eine reinmenschliche Kunstlehre, und eine Kunstwerkthätigkeit, welche geheimgehalten werden dürften oder brauchten, CXXXII. Inwiefern ist =7= die Lehrzeichenkunst, das Gebrauchthum und die ganze Werkthätigkeit der jetzigen Freimaurerbrüderschaft bestimmt und geeignet, öffentlich zu sein? CXXXII. Die Freimaurerbrüderschaft wird, wenn sie erst in dem werdenden Menschheitbunde als öffentliche Gesellschaft im Wesenlichen fortlebt, besser und wirksamer werden, als sie jetzt ist, CXXXIII.
III. Von der Aufnahme zum Freimaurer nach den jetztbestehenden Gesetzen und Gebraüchen, nebst allgemeiner Würdigung derselben. CXXXIII - CXXXVI.
IV. Urvergeistigung der Grundlehrzeichen (Grundsymbole) der echtüberlieferten Freimaurerei, CXXXVI - CLXIII. Über den Begriff und die Erfordernisse eines Lehrzeichens und eines Ganzen von Lehrzeichen oder eines Lehrzeichenthumes (eines Symboles und der Symbolik) überhaupt, und in masonischer Hinsicht insbesondere, nebst allgemeiner Zusammenstellung und Beurtheilung der überlieferten masonischen Lehrzeichen, CXXXVI ff. N. 121 - 124.
Das Erstwesenliche der Lehrzeichenkunst (der symbolischen Kunst) der Freimaurerbrüderschaft sind die Grundlehrzeichen (Grundsymbole) der Freimaurerei,, welche, gemäß der zweiten Kunsturkunde, folgende sind: Drei große Lichter in der Freimaurerei, drei kleinere Lichter in der Freimaurerei, das längliche Viereck, drei große Pfeiler, und die wolkige, vielfarbige Himmeldekke (der Baldachin). Diese Grundlehrzeichen werden in Fr. 42 - 90, S. CXXXXI - CLXIII, mit dem Worten und im Sinne der ältesten Kunsturkunden erklärt, und nach den Urbegriffen und den Urbildern der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes urvergeistigt. (* In den Noten ist auf die Stellen der Urkunden mit Seitenzahl hingewiesen; die geschichtlichen Beweise einzelner Behauptungen sind beigebracht, und die wesentlichsten Punkte der Vergeistigung sind wissenschaftlich erläutert worden (N. 125 171); (* auch sind diejenigen Grundlehrzeichen (Grundsymbole), welche, außer denen der zweiten Kunsturkunde, das neuenglische Gebrauchthum, nach the Grand Mystery, Prichard und Browne, noch weiter enthält, in N. 125, S. CXXXXI, geordnet zusammengestellt; und es ist auf diejenigen Seiten der zweiten Abtheilung des vorliegenden Werkes hingewiesen worden, wo sich diese Grundlehrzeichen erklärt und vergeistiget finden. — Über Recht und Liebe, und Beider Verhältniß, CXLVI. N. 156; über die Wesenlichkeit der Ausbildung der drei verschiedenen Erkenntnißarten für die Gestaltung des Lebens, CLVI, N. 162. Über den Urbegriff und den Gliedbau der Wissenschaft, CLVIII ff. N. 165.
V. Urvergeistigung der echtüberlieferten Nebenlehrzeichen (Nebensymbole) der Freimaurerbrüderschaft, CLXIII - CLXXII.
Die in der zweiten Kunsturkunde enthaltenen Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft, welche die in den Grundlehrzeichen im Allgemeinen versinnbildeten Grundlehren auf jeden Freimaurer insbesondere anwenden, sind: der Brudername, die fünf Punkte der Genossenschaft, die Erkennzeichen, der Lederschurz und die Werkzeuge des Bruder-Freimaurers (Fr. 91 - 116). (* Die Nebenlehrzeichen des neuenglischen Zweiges sind geordnet zusammengestellt auf S. CLXXII N. 198.
VI. Von der Bundinnigung (Liturgie) und der Verfassung (Constitution) =8= der Freimaurerbrüderschaft, CLXXIII - CLXXXIV. Urbegriff der Bundinnigung (Liturgie) überhaupt, CLXXIV, N. 200; und der menschheitbundlichen insbesondere, daselbst Fr. 121. Verhältniß der jetztgebraüchlichen masonischen Bundinnigung zu der des Menschheitbundes, CLXXV, und Forderungen an selbige, CLXXVI. Das Wesenliche der gesellschaftlichen Verfassung der Freimaurerbrüderschaft,CLXXVII. Urbegriff der Verfassung einer jeden Gesellschaft, und des Menschheitbundes insbesondere, CLXXVIII. Der geschichtliche Musterbegriff der Verfassung des neubeginnenden Menschheitbundes, und der sich in ihr eröffnenden Freimaurerbrüderschaft, CLXXIX; Erfordernisse dieser Verfassung, CLXXIX f. Hauptpunkte der Geschichte der Verfassung des Masonbundes, CLXXX f. Das Wesenliche der gesellschaftlichen Verfassung der jetztbestehenden Freimaurerbrüderschaft nach deren Geschichtbegriffe, CLXXX ff. Wird die jetztbestehende gesellschaftliche Verfassung der Freimaurerbrüderschaft nach dem geschichtlichen Musterbegriffe der Verfassung des neubeginnenden Menschheitbundes umgebildet werden? CLXXXIII f.
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Die bisjetzt bekannten drei ältesten und echten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft, bearbeitet und vergeistigt von dem Herausgeber, *) nebst vielen vorzüglich die Geschichte der Brüderschaft vor dem Jahre 1717 betreffenden Stellen aus englischen und andern Schriftstellern.
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*) Solche Anmerkungen unter dem Texte, bei denen es zweifelhaft sein könnte, ob sie aus einem der angeführten Bücher genommen sind, oder von den Herausgeber der vorliegenden Schrift herrühren, sind, wenn letzteres der Fall ist, am Schluß einem H. versehen. H.
(* Vorerinnerung. Über den Werth der drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft und die nachstehende Bearbeitung derselben, sowie über deren Beziehung auf die Höherbildung der Freimaurerbrüderschaft, 3 - 10. Warum jedem geselligen Vereine Erkenntniß seiner Geschichte wesenlich ist, 3. Die Geschichte der Freimaurerbrüderschaft kann nicht als ein Geheimniß ausgebildet werden, und wird mit Unrecht so behandelt,4; sie ist von untergeordneter Wichtigkeit, 4; besonders anziehend ist die Geschichte der Brüderschaft in England, vorzüglich die ältere, 4 f.; dabei muß genaue Kenntniß der drei ältesten Kunsturkunden zum Grunde gelegt werden, 5. Diese Kenntniß zeigt, welche hohe Urbegriffe in diesen Urkunden im Keime niedergelegt sind, 6; und daß sie die geschichtliche Grundlage des Bundzwekkes, der Verfassung und des Gebrauchthumes der Brüderschaft ausmachen, und wesenlichen Werth haben, 6 f.; aber fernerhin die Grundlage des Lehr- und Gebrauchganzen der Brüderschaft nicht bleiben können, 7. Das Erstwesenliche für jeden geselligen Verein ist =9= Erkenntniß seines Urbegriffes und Urbildes (seiner Idee und seines Ideales), dann eine Dem angemessne gesellschaftliche Verfassung und wohlgeordnete Werkthätigkeit, von welcher ein einzelner wesenlicher Theil die Bundinnigung (Liturgie), ist, welche weiter die Bundlehre, in sich hält, deren erstwesenlicher Theil der unbildliche, unlehrzeichenliche (nicht allegorische, noch symbolische), an sich selbst wesenliche Lehrvortrag, ist, und erst ein untergeordneter von zweiter Stufe der Wesenheit die Belehrung durch Lehrbilder und Lehrzeichen (Embleme und Symbole) 7 f.; welche Erfordernisse der Freimaurerbrüderschaft im Ganzen allgemein fehlen, obgleich einzelne Andeutungen und Anfänge dazu da sind, 8.; Der Verfasser schrieb das vorliegende Werk als Vorarbeit für einen höheren Zweck, 9 f.
Das älteste Fragstück über den Ursprung, die Wesenheit und die Bestimmung der Freimaurerbrüderschaft (Masonei) 13 - 112.
Vorerinnerung, 13 - 15.
Hauptinhalt dieser Urkunde, mit Anmerkungen, 16 - 19.
Text desselben aus: The Gentleman's Magazine mit Locke's Briefe, Dessen Anmerkungen und Glossarium, nebst einer Übersetzung, und (* Anmerkungen vom Herausgeber, 20 - 38.
Erlaüterung und Vergeistigung dieser Urkunde, 39 - 112.
A) Erklärende Stellen und Anmerkungen über dieß Fragstück, aus englischen und deutschen Schriften, 39 - 87
.1) Aus den verschiedenen Ausgaben des Constitutionenbuches der neuenglischen Großloge, englisch und deutsch, 39 - 51; aus der vom Jahr 1723, 39 - 44; aus demselben Buche vom Jahr 1738, 45 - 48; aus der Entick' schen, Kearsly' schen, und (* Noorthouck' schen Ausgabe desselben Buches, 48 - 51.
2) Preston's Anmerkungen darüber, nach den Ausgaben seiner Illustrations of Masonry, of 1788, 1792, und (* 1812, 51 - 55.
3) Es ist in Hutchinson's Spirit of Masonry abgedruckt, 55.
4) Lawrie's Bemerkungen über dasselbe, 55 - 62.
5) (* Stelle über dasselbe aus der Schrift: The lives of J. Leland, Th. Hearne, and A. à Wood, Oxf. 1772, 62 - 63.
6) Urtheil darüber in the Freemason's Pocket Companion, 63 - 65.
7) Beziehung auf Ashmole's, Plot's, Wren's und Wharton's Nachrichten und Schriften, die sich hier in Abth. 277 - 303.
8) Auszug aus Feßler's Commentar über dasselbe, mit Anmerkungen des Herausgebers,65 - 78.
9) Vertheidigung dieser Urkunde gegen Lessing's und Nicolai's Einwendungen, 78 - 87.
B) Bemerkungen und Betrachtungen des Herausgebers über die erste Kunsturkunde, 87 - 110.
1) Erweis der Echtheit derselben aus inneren, 87 - 93, und aus äußeren Gründen, 93 - 96.
2) Würdigung dieser Urkunde, nach ihrer Entstehung, 96 f.; nach ihrer Form, 98; nach ihrem reingeschichtlichen Gehalte, 98; nach ihrem künstlerischen und erzieherischen (lebenkunstlichen) Werthe, 101 - 110; mit einer Erklärung über Unglauben und Aberglauben, und über den Geist der Urheber dieses Fragstükkes, 102 - 108.
C) Vorläufige Bestimmung des Verhältnisses der in der ersten Kunsturkunde dargestellten Wesenheit der Freimaurerei und der Freimaurerbrüderschaft zu dem Urbegriffe (der Idee) des Menschheitlebens und des Menschheitbundes, 110 - 112.
Die älteste und echte, durch ununterbrochenen Gebrauch der Logen überlieferte Aufnahmvorlesung oder Lehrlinglection (älteste Aufnahmacte zum Freimaurer, oder Lehrlingcatechismus); in dem critisch berichtigten englischen Grundtexte, nebst einer deutschen übersetzung und den nöthigen Beilagen, Abhandlungen und Anmerkungen; neu durchgesehen, und wesenlich vermehrt im J. 1816, 115 - 324.
I. Vorerinnerung 115 - 131
Der Grund der Entstehung, Ausbildung und Erhaltung dieses Actenstükkes in den Logen, 115 - 118. Abweichung der bis zum Jahr 1813 bestandenen neuenglischen Großloge zu London von dem in der zweiten Kunsturkunde erhaltenen alten Gebrauchthume (Rituale) und vorläufige Kennzeichnung des Gebrauchthumes dieser Großloge, 119 - 121. (* Nachricht über das von der im J. 1813 constituirten vereinten Großloge in London angekündigte neue Gebrauchthum und dessen Verhältniß zu dem sonstigen altenglischen und neuenglischen, 121 Note. *) Erinnerungen zu der richtigen Würdigung dieser Urkunde, 122 - 124, Das in ihr enthaltne Gebrauchthum ist noch jetzt in weitverbreitetem Gebrauche, 124. Es entstand nach und nach, und ist in seinen Grundbestandtheilen sehr alt, 125, und wurde seit dem Anfange des neunzehnten Jahrhunderts von Feßler und Schröder bei der von diesen Brüdern beabsichtigten Verbesserung des Gebrauchthums (Rituales), hernach auch von der Loge Archimedes zu Altenburg, in Deutschland zum Grunde gelegt; und schon im Jahr 1784 wurde von der Loge in Eßingen genau danach gearbeitet, 297 - 324. Jeder Freimaurer sollte diese Urkunde genau kennen, 126.
Wie der Herausgeber die Recension des Textes dieser Urkunde gebildet, und was er dabei für Hülfmittel benutzt hat, 125 - 131.
Von allem Bildlichen entkleideter Hauptinhalt dieses ältesten Lehrfragstükkes der Freimaurerei, 131- 134.
I) Text dieser Urkunde, nebst übersetzung und =11= unter den Text gesetzten Anmerkungen *) des Herausgebers, 135 - 219.
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*) Diese Anmerkungen sind in der neuen Ausgabe neubearbeitet und sehr vermehrt worden.
Der fragende Meister ist der Meister im Stuhl, 136 n. 3. Was "Masonry" bedeutet, 137 n. 5. Was "Fellow" heißt, 137 n. 6. (* Vergeistigung der Vorschrift: daß der Aufzunehmende im Herzen vorbereitet sein soll, 138 n. 8. Auslegung der alten Gebrauche der Vorbereitung, 140 n. 12. Was "benefit" oder Wohlthat anzeigt, 141 n. 14. Die Loge ist Johannes dem Taüfer gewidmet, 141 n. 15.
Das alte Gebet bei der Aufnahme und Anmerkungen darüber, 143 - 151; es ist eine der ersten Erkennquellen der Wesenheit und Bestimmung der Freimaurerei, sofern dieselbe ein geschichtlich Gegebnes ist, 143 f. n. 21. (* Erläuterung des Ausdrukkes in diesem Gebete: daß Gott den Menschen wie einen Tempel gebildet,, 144 ff. n. 23; über den Wunsch: "daß wir Theilhaber der Wesenheit, Gottes sein mögen," 147, n. 29; über die aus dem Briefe des Petrus I, 5 ff. entlehnte Reihenfolge der Tugenden, 149 n. 31; über den "göttlichen Frieden," 151 n. 33. Vertrauen in Gott ist dem Menschheitinnigen wesenlich, 151. n. 56. Die alte Aufnahme ist keine gefahrdrohende Prüfung, 152 n. 37. Lehrzeichenliche (symbolische) Thür der Loge,, 154 n. 40. Das Viereck,, als Sinnbild der Loge, ist nicht der Grund des Salomon'schen Tempels, 155 f. n. 41.
Der fälschlich sogenannte alte Maurereid,, nebst urwissenschaftlichen und geschichtlichen Bemerkungen über denselben, 156 - 163. Beurtheilung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Eides, und überhaupt eines Gelöbnisses der Verschwiegenheit, 156 ff. n. 43. Geschichtliche Erläuterung der altrömischen Formel: "Spende dem Genius Wein!" 163 f. n. 47.
Über die lehrzeichenliche (symbolische) Kraft und Bedeutung des Lichtes, 164 f. n. 48 - 50. Die drei großen Lichter in der Maurerei,, nebst Vergeistigung derselben, 165 - 169; die drei kleineren Lichter in der Maurerei, 170.
Über Zeichen, Wort und Griff des Lehrlinges, nebst wesentlichen Bemerkungen, 171 - 173, und Beurtheilung derselben, 173 f.
Wo der zweite Theil der Aufnahmhandlung beginnt? 170 n. 61. In keiner der ältesten Kunsturkunden, und in keiner ältern Ausgabe des Anderson'schen Constitutionenbuches wird die Brüderschaft Orden genannt, 176. n. 63. Über den Lederschurz, 177, n. 64. Doppelter lehrzeichenlicher (symbolischer) Sinn des Winkelmaaßes, 178, n. 66. Was das Überflüßige am Maurerwerke ist, 179, n. 67. Schon von Alters her waren nicht alle Mitbrüder Werkmaurer, jedoch vor dem siebenzehnten Jahrhunderte die meisten, 179, n. 68. Wie der Maurer seine Familie berücksichtigen soll, 181, n. 70. Geselliger Sinn der Brüderschaft, 182, n. 72. Merkwürdige Äußerungen und Nachrichten des Verfassers der Schrift: the three distinct knocks, 183 ff.
Des angetretnen Lehrlings Gründe, oder Beweise, 186 - 210. =12= Was hier Gründe, heißen, 186, n. 74. Richtige Auslegung des Verbinden der Augen, 188, n. 76. Inwiefern "die Welt in Finsterniß erhalten werden soll", 189 f., n. 77. In welchem Sinne die Urkunde sich auf den Spruch: "suchet, so werdet ihr finden, usw." bezieht, 192 f., n. 80.
Die Gestalt der Loge,, 195 ff. Was Loge, heißt, 195, n. 87. Wer die drei großen Baumeister" sind, und vorläufige Erklärung des Verhältnisses der Brüderschaft zu dem Christenthume, zu der christlichen Kirche, und zu allen Religiongesellschaften, 196 - 199, n. 88. (* Daß die Urkunde einstimmig mit der Geschichte behauptet: die Alten haben ihre Bauwerke nach dem Vorbilde des Menschenleibes errichtet, 199, n. 89. In welchem Sinne die Urkunde des salomon'schen Tempels erwähnt, 200, n. 90.
Versuch des Herausgebers, die Grundzahlen 1, 2, 3 allgemeinmenschlich und lebenkunstsinnig (practisch) zu vergeistigen, 203 ff. n. 94.
Wissenschaftsinn und Kunstsinn der alten Masonen, 208 f. n. 95 und 96.
Allgemeine Bemerkungen über die Kunsteigenthümlichkeit der alten Bundinnigung (Liturgie) und des alten Gebrauchthumes, 209 f. n. 97.
Das längliche Viereck, , und höhere Vergeistigung desselben, 211 n. 98. Die drei großen Pfeiler und deren höhere Vergeistigung, 212 - 216, und n. 99 - 113. Der wolkige Thronhimmel, nebst seiner Erklärung, 217, n. 114, 115. "Wie des Maurers Wind weht" 217.
Sammlung von Urkunden, Stellen, Nachrichten und Anmerkungen, welche zur Erklärung und Erläuterung der zweiten Kunsturkunde, und des alten Gebrauchthumes (Rituales) der Aufnahme zum Freimaurer, dienen. 220 - 296.
I. Vollständiger Titel der beiden Schriften Jachin und Boaz (JB.), und the three distinct Knocks; (K.) deren Entstehung und verschiedener Werth, 220 - 236. a) Die Titel, 218 - 224, b) Entstehung und Absicht dieser Schriften, nach den Vorreden ihrer Verfasser, 225 - 236.
II. Stellen aus JB. und K., welche die alten Gebrauche der Aufnahme erläutern, die in der alten Lection selbst nicht vollständig enthalten sind; das ist: diese beiden Schriften selbst ganz, (englisch und deutsch, und mit Anmerkungen,) mit Ausnahme der wenigen Seiten, welche den Gesellen- und Meistergrad angehen, 236 - 296.
a) Erklärung des an den Fußboden gemalten länglichen Viereckes, aus K. 236 - 239; und Beschreibung der Maurerembleme aus JB. vom Jahr 1772 und 1800, nebst den Frontispices beider Ausgaben in zwei Kupfertafeln, 239 - 245.
b) Einleitung aus JB.; über den Ursprung und die Verfassung der Brüderschaft; über die Eröffnung der Loge und den ganzen Verlauf der Aufnahme zum Lehrling, englisch und deutsch, 245 - 278. Ursprung und Verfassung der Brüderschaft, 245 - 251. Hergang der Aufnahme zum Lehrling, 251 - 278. Meldung des Aufnahmlinges (des Candidaten), 251 f. Zubereitung der Loge, 252 - 254. Eröffnung der Loge, [mit Vergleichung von K.] 254 - 257. Vorbereitung und Einführung des Aufnahmlinges, 258 f. Verzeichnung des länglichen Viereckes am Fußboden, und Figur desselben aus JB. und K. 262 - 264. Aufnahme des Candidaten, 265 ff.; =13= sein eidliches Gelöbnis, 268 f.; wie dem Neuaufgenommenen die Lehrzeichen (Symbole) erklärt werden, 269 f., und ihm sodann wegen seiner Aufnahme Glück gewünscht wird, 271 f. Wie man hierauf in der Loge die Lehrlinglection (das Lehrlingfragstück) vornimmt, 272. Der Lehrlinggesang, 272 ff. Erholung der Brüder, und die Form, sie dahin zu berufen, 274 f. Wie die Brüder wieder zur Arbeit berufen, und hernach entlassen werden, 277 f.
Noch einige Abschnitte über die Maurerei im Allgemeinen, und über einige besondere Gebraüche, die in JB., nach dem Meistergrade folgen, 278 - 290. Einweihung eines Logenmeisters, 278 - 283. Beschreibung der von den Beamten in der Loge getragenen Zierathen, und der ihnen gehörigen Sitze, 283 - 284. Die Art und Weise, das Lehrling-Zeichen, Wort und Griff zu geben, 284 f. Die Form beim Trinken, 285. Methode, Einlaß in die Logen zu erlangen, 286 ff. Zeugnis des Verfassers von JB. über die Echtheit seiner Anweisungen, 288 f.
c) Was K. noch nach dem Lehrlinggesange Eigenthümliches enthält, 290 - 296.
Nachtrag zu der zweiten Kunsturkunde. Alles, was die Handschrift der Loge zu Essingen außer der Lection noch weiter über den Lehrlinggrad enthält, 297 - 324. *) Mit Anmerkungen des Herausgebers.
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*) Dieser Auszug ist in dieser zweiten Ausgabe ganz vollständig gemacht worden.
Titel dieser Handschrift, 297 f. Geschichte derselben, 298 ff. Wichtigkeit derselben, 301. Vollständiger Auszug daraus, 302 - 324.
Vollständiges Ritual der Logeneröffnung, 302 - 307. Fragen an den Aufnahmling im finstern Zimmer, 307. Der Dreiangel oder pythagoräische Buchstabe, nebst Erklärung darüber, 310 f. Einlaß des Aufnahmlinges, nebst den vollständigen, alten, dabei üblichen, Gebrauchen, 312 f. Die Figur des am Boden gemalten Viereckes, nebst dem Dreiangel, 313. Das alte Gebet, mit einigen Abänderungen, 314 f. Das dreimalige Herumführen des Aufnahmlinges um die Loge, mit den dabei üblichen Gebraüchen, die in JB. und K. nicht so genau beschrieben sind, 316 ff. Merkwürdige Anrede und Fragen an den Gelobenden vor dem Eide, 318 f. Was dann weiter mit dem Neuaufgenommenen, und überhaupt in der Loge, geschieht, 319 - 322. Ergänzung der Lection, 321 f.. "Angabe der sinnbilderischen Figuren", 322 - 324.
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