Abschrift
des Karl Christian Friedrich Krause's Buches
Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft
zusammengestellt, überarbeitet und ins Englische übersetzt
aus Google Books
von Bruder Vincent Lombardo
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Die nun vollständig dargelegte erste Kunsturkunde giebt über das allgemeine Wesenliche und über die Bestimmung der Freimaurerei und der Freimaurerbrüderschaft einen wahrhaften und vollständigen Aufschluß, soweit Dieß geschehen konnte, ohne die Sinnbilder, die geheimen Gebräuche und die innere Verfassung der Bruderschaft an den Tag zu legen; Welches der Urheber der ersten Kunsturkunde vermeiden wollte. Dieß Alles, sowie die ganze innere Einrichtung der Versammlungen, die ganze Bundinningung (Liturgie) und die einzelnen Lehren der Brüderschaft, muß also aus andern Quellen erkannt werden. Glücklicherweise finden wir alle diese Hauptgegenstände in einem uralten, nach und nach entstandenen und ausgebildeten, bundinnigenden (liturgischen) Kunstwerke befriedigend dargestellt, welches sich, durch ununterbrochene Überlieferung und Ausübung in den Logen, in allen seinen wesenlichen Theilen vollständig erhalten hat. Der in der inneren Einrichtung der Logen gelegne Grund der ersten Entstehung, Ausbildung und Erhaltung dieses so wichtigen und in seiner Art einzigen Denkmales ist folgender. —
Wenn in den ältesten Bauhütten, oder Logen, der neuaufgenommene Bruder, der ursprünglich weder im heutigen Sinne Lehrling war, noch also genannt wurde, *) gleich nach Vollendung seiner Aufnahme wieder bekleidet in die versammelte Loge zurückgebracht worden war, und den ersten Unterricht aus dem Munde des Meisters empfangen hatte; so wurde ihm alles bei seiner Aufnahme Geschehene und von ihm Erfahrne durch die versammelten Brüder selbst, auf eine feierliche und eindringliche Art, nochmals in Erinnerung gebracht und die Gründe (Reasons) aller dieser Handlungen, Gebräuche und Einrichtungen hinzugefügt. =116= …
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*) Ich werde mich hierüber in den zweiten Bemerkungen zu dieser Kunsturkunde, und zu dem 10ten Gesetze der Yorker Constitution, ausführlicher erklären. Der Leser vergleiche die hieher gehörigen Stellen und Nachrichten mit Hülfe des Sachverzeichnisses unter: Bruder, Mason, Lehrling, Gesell, Meister usw.
… Der Meister fragte, in derselben Ordnung, in welcher Alles geschehen und gezeigt worden war, Punkt für Punkt, und die übrigen Brüder, vorzüglich die Beamten und ältesten Brüder, beantworteten diese Fragen ritualmäßig, auf die gesetzmäßig überlieferte und wohl eingerichtete Art, mit bestimmten, allgemein gebräuchlichen Worten. Diese Unterhaltung in Fragform, welche späterhin der Catechismus genannt wurde, war zugleich ein zweckmäßiges Mittel, den Lehren, Gebräuchen und der Verfassung der Brüderschaft in den Köpfen und Herzen der Brüder eine gemeinsame, unwandelbare Grundlage zu geben, wonach dann auch jeder besuchende Bruder geprüft werden konnte und geprüft wurde. Hierdurch entstand eine kunstreich gedachte Fragformel (ein catechetisches Formular), welche, ihrer Absicht nach, eine vollständige Belehrung über die Feier der Aufnahme, über die Bestimmung, die Lehrzeichen (Symbole), Gebräuche, und über die Verfassung der Brüderschaft enthalten sollte. Sie wurde, wegen ihres Zwecks und Gebrauches, wohl ursprünglich das Lehrstück (die Lection) des aufgenommenen Bruders, erst späterhin, wie es dann in allen Abschriften heißt, die Lection des Lehrlings (Entered Apprentice's Lecture) genannt, nachdem man, aus nicht zu billigenden Gründen, im Innern der alten Brüderschaft, nach Art der jüngeren städtischen Zünfte, drei Stufen geheimer Vertraulichkeit unter den Namen des Lehrling-, Gesellen- und Meistergrades errichtet hatte. Jede Loge mußte im Besitze dieser Fragformel sein, sie mochte dieselbe nun bloß durch mündliche Überlieferung, oder in Abschrift, erhalten haben. Beide Wege der Verbreitung, der mündliche und der schriftliche, scheinen schon früh in Gebrauch gewesen zu sein. Denn Die, welche nicht schreiben konnten, (Welches bei vielen Zunftgenossen der Fall war; siehe B. II. S. 353, ) mußten sich freilich mit mündlicher Überlieferung behelfen. Daß Dieß sehr häufig geschehen ist, ergiebt sich aus den so vielfachen Abweichungen, die sich bei verschiedenen, übrigens nach diesem Gebrauchthume (Ritual) arbeitenden, Logen wirklich finden, und so, wie sie sind, nur aus mündlicher Überlieferung erklärt werden können; sodann erhält diese Annahme auch durch die in einigen Gestalten der Lection vorkommenden Reime, — den Nothhelfern mündlicher Überlieferung, — eine neue Bestätigung. Daß man aber auch sehr früh bei diesem Lehrfragstükke =117= den Weg des schriftlichen Aufbewahrens gegangen sei, Dieß läßt sich erweisen: aus der so vollständigen Erhaltung des Ganzen bei vielen Logen in einer Gestalt, welche sich mit der entstellten Form, worin dieses Gehranchthum in verschiedenen mündlichen Überlieferungen erscheint, (z. B. bei den ältesten Maurern neuenglischen Systemes in der Schrift: the Grand Mystery of the Freemasons discover'd, zum Theil noch in Prichard's Masonry dissected, und in Browne's Master - Key,) gar nicht vergleichen läßt; sodann aus dem Geist und aus der Gelehrsamkeit der Männer, welche, wir im Folgenden *) als Urheber desselben anerkennen werden; endlich aus dem sonstigen Gebrauche, den die Brüder unbedenklich von der Schreibkunst gemacht, haben. Denn es sind noch viele sehr alte Urkunden, vorzüglich bei der Lodge of Antiquity in London, (die seit undenklichen Zeiten als gesetzmäßig errichtete Loge thätig ist, acting by immemorial Constitution; s. Preston's Illustrations, ed. 1812 den Titel, und S. 210, 280;) vorhanden, und uns von Anderson, Preston, Lawrie und Anderen mitgetheilt worden, unter denen die älteste Yorker Constitution vom Jahr 926 den ersten Rang einnimmt. Der in der heutigen Gestalt des Lehrfragstükkes enthaltene Eid, welcher das Schreiben des Geheimnisses verbietet, kann jene Thatsachen nicht widerlegen, noch die daraus fließenden wichtigen Folgerungen entkräften; vielmehr muß diese Eidformel selbst einer strengen Prüfung ihrer Echtheit als einest Ganzen und aller ihrer einzelnen Theile, vorzüglich nach Maßgabe des in dieser ganzen Urkunde wehenden Geistes selbst, unterworfen werden; denn ein Versprechen dieser Art ist eine wichtige Angelegenheit sowohl für die Sittlichkeit jedes Mitbruders, als für die Würde und das Gedeihen der ganzen Brüderschaft; und aus genauer geschichtlicher Untersuchung ergiebt sich, daß ursprünglich, der Neuaufzunehmende bloß ein eidliches Gelöbniß ablegte, "daß er die Bruderpflicht, die er so eben übernehme, treu erfüllen, auch die ihm anvertrauten Baukunstgeheimnisse Keinem mittheilen wolle, der nicht Bruder einer Loge sei." **)
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*) Siehe das Sachverzeichniß unter: Culdeer!
**) Siehe die Anmerkungen zu der in der 32ten Antwort enthaltenen Eidformel !
Wie alt der erste Keim dieser Urkunde sein müße, ist =118= daraus klar, daß schon die im J. 926 verfaßte Yorker Constitution eines Rituales ausdrücklich erwähnt; sodann, daß dieselbe in der hier mitgetheilten Gestalt noch Gebräuche enthält, die offenbar aus den Zunftgebräuchen der römischen Bauzünfte *) genommen sind, sowie andere, welche mit den Gebräuchen und Lehren der Essener, der Stoiker, des Vitruvius, der ältesten christlichen Gemeinden, und der Soofi in Persien **) eigenleblich (individuell) übereinstimmen, ohne daß geschichtlich erwiesen wäre, daß und wie diese Übereinstimmungen erst im siebenzehnten Jahrhunderte aus Büchern geschöpft, und mit Absicht, — ohne geschichtlichen Zusammenhang des Bundes mit jenen Vereinen in steter Entfaltung, — in das Gebrauchthum der Brüderschaft hineingetragen worden wären; wie dieses Letztere in Ansehung der Gebrauchthümer des sogenannten Gesellen- und Meistergrades, sowie aller sogenannten höheren Grade, erwiesen ist. — Schon die, oft wörtliche, Übereinstimmung der drei ältesten Kunsturkunden in allen wesenlichen Lehren, und Gesetzen, zeuget für ihr Alter und ihre Echtheit.
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*) Siehe die ausführliche Abhandlung über die römischen Baucorporationen in der ersten Abth. des 2ten Bandes!
**) Siehe das Sachverzeichniß unter den Worten: Essener, christliche Gemeinden, Soofi!
Der erwähnte Gebrauch, die Brüder in offener Loge durch diese Lehrlinglection in Fragform (catechetisch) zu unterrichten und zu unterhalten, dauert noch heute in allen englischen Logen jedes Abzweiges der Brüderschaft (jedes Systemes) fort, und es ist über denselben jederzeit gewissenhaft gehalten worden. Diesem Gebrauche haben wir es zu danken, daß sich diese Lehrlinglection in England, Schottland und Irland bis zum Jahr 1717 im Wesenlichen unverändert erhielt. Ich sage im Wesenlichen; denn die noch vorhandenen verschiedenen Abfassungen und Umbildungen derselben, von denen mehre in meinen Händen sind, beweisen es, die früher bestandene freie Verfassung der in den britischen Inseln überall zerstreuten, unabhängig von einander arbeitenden Logen läßt es erwarten, und viele geschichtliche Thatsachen, welche mehre einzelne Veränderungen der Lehrzeichen und der Bundinnigung (Symbole und der Liturgie), vorzüglich in und um London, schon vor 1717 beurkunden, zeigen es deutlich, daß schon vor dem Jahre 1717 mannichfaltige, in =119= einzelnen Theilen sehr verschiedene, Handschriften und mündliche Überlieferungen dieser Lection in den britischen Inseln verbreitet waren. Künftige, tiefere Forschungen mehrer Brüder, die bessere Gelegenheit an Ort und Stelle haben, und reicher an Kenntnissen sind, auch mehr Zeit hierauf verwenden können, als ich, werden vielleicht hierüber Weiteren Aufschluß geben.
Es ist eine bekannte Thatsache, daß diejenige Großloge (Gesammt-Loge) in London, welche im Jahr 1717 durch die Vereinigung von vier einzelnen alten Londoner Logen ihren Ursprung nahm, gleich im Anfang ihres Daseins, sobald sie die Grundsätze ihrer Verfassung und ihrer Arbeiten festgesetzt hatte, und sodann immer mehr und mehr im Verlauf ihres Wachsthumes, in vielen wesenlichen Stükken von der überlieferten Freimaurerei, und der damals bestehenden Arbeitart und Verfassung der Brüderschaft, abwich, mithin auch die Liturgie, die Symbole und die Gebräuche, die ihr in der alten Lection und in den damals üblichen Logenarbeiten überliefert waren, jenen Abweichungen zufolge und denselben gemäß, umbilden und abändern mußte. — Dieß geschahe zu verschiedenen Malen; zuerst wahrscheinlich zum Theil veranlaßt durch das Erscheinen der Schrift: The Grand Mystery of the Freemasons, discover'd etc., die ich bald mehr erwähnen werde; sodann wiederum dadurch genöthiget, daß Prichard in seiner Schrift: Masonry dissected etc., ihr verbessertes Ritual in öffentlichen Druck gab, wogegen sogar die Großloge selbst in einem besonderen Anhange zu der zweiten Ausgabe ihres Constitutionenbuches vom Jahr 1738 sich zu vertheidigen nöthig und zweckmäßig fand. *) Endlich scheint unter Andern auch Preston durch seine eignen Logenarbeiten, sowie durch seine mehrerwähnten Illustrations of Masonry, eine heilsame Veranlassung zu Verbesserung der Logenarbeiten des neuenglischen Systemes und der Lectionen insbesondere gegeben zu haben, wovon Browne's Master-Key zum Theil schon die Erfolge zeigt. — …
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*) Siehe einen Auszug dieser Vertheidigungschrift hier in der zweiten Abtheilung des zweiten Bandes!
… Ich schätze mehre Gebräuche und Lehren des neuenglischen Großmeisterthumes, und halte dafür, daß die Kenntniß dieses großen und ausgebreiteten, in vielem Betracht achtbaren, Zweiges der =120= Brüdershaft für Jeden, der die Geschichte und den heutigen Zustand der Brüderschaft genau kennen lernen will, unentbehrlich und sehr nützlich ist. Vorzüglich der in allen andern Ritualen, die ich kenne, höchst gehaltlose und ununterhaltende Gesellengrad ist im Browne nicht nur bezugweise am besten dargestellt, sondern enthalt auch, an sich selbst betrachtet, Lehren, welche der Freimaurerei wesenlich sind, und einige Bilder, die sich durch ihre Schönheit und Bedeutsamkeit auszeichnen, auch aus dem, ursprünglich gradlosen, Gebrauchthum und Lehrstükke in die, zum Schaden der Brüderschaft gestifteten, sogenannten Gesellen-, Meister- und höhern Grade hinüber genommen worden sind, mithin bleiben können, wenn der Gesellen- und Meistergrad, als Grade, längst abgeschält sein werden. Allein nicht weniger ziemt es dem freien Mann und Maurer, unabhängig von den Vorurtheilen und Machtsprüchen dieses Großmeisterthums, die Maurerei so, wie sie war, ehe dieser Logenbund entstand, zu kennen und zu würdigen; zu untersuchen, wie sich dieß Großmeisterthum, auf das geschichtlich Überlieferte sich stützend, und es nach seinen neuen Planen umformend, selbst ankündigt, und seine Kunstlehre und Verfassung im Angesichte der urwesenlichen und ewigen Urbegriffe der Freimaurerei und der Brüderschaft, und der ältesten Kunstlehre und Verfassung, zu prüfen und zu beurtheilen; — um daraus, wie aus Allem, nur das Menschheitwürdige, also nur das Gute, und Wahre, und Schöne, dem Urbegriff und dem Urbilde der Freimaurerei, und unsern Zeitbedürfnissen, Angemeßne zu behalten und sich anzueignen. Hier aber ist nicht der Ort, über die Rechtlichkeit und Zweckmäßigkeit dieses Verfahrens der erwähnten Großloge zu urtheilen; noch weniger kann ich die Absichten hier auseinander setzen, welche sie, nach ihren eignen Aüßerungen, dazu bewogen, noch auch die großen Erfolge erzählen und würdigen, welche aus dieser Begebenheit hervorgegangen sind. Dieß Alles werde ich, meiner Überzeugung gemäß, vielleicht an einem andern Orte thun. Es ist sehr nützlich und lehrreich, die alte und neue Lection miteinander zu vergleichen; — ich werde weiter unten diese Vergleichung anstellen. Allein vor Allem kommt es darauf an, das in der ältesten Lection enthaltene älteste Ritual zuerst in sich selbst vollendet darzustellen und es selbst sprechen zu lassen, ohne auf irgend ein neueres =121= Rücksicht zu nehmen. Denn eben weil es das älteste ist, so is es, geschichtlich betrachtet, von allem Neueren, auch von Dem, was das Londoner Großmeisterthum eingerichtet und festgesetzt hat, völlig unabhängig. *) → =122=
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*) Nachdem die Handschrift zu diesem Bogen schon vollendet war, erhielt ich die erste zuverlässige Nachricht von der Wiedervereinigung der neuenglischen Großloge zu London (of modern masons) mit der ebendaselbst bestehenden Großloge alter Maurer (of ancient masons), welche sich von ersterer seit dem J. 1736, aus Gründen, welche in Preston's Illustrations, und dem Constitutionenbuche von Anderson, Entick und Noorthouck nachgelesen werden können, getrennt hatte. Diese Nachricht ist in einem zu London deutsch gedruckten "Zirkularschreiben von der vereinigten großen Landesloge aller alten Freimaurer in England an die Brüder in Deutschland" enthalten, worin diese Vereinigung folgendermaßen angekündigt wird. — "Auf Befehl des Hochwürdigsten, des Großmeisters von England" [des Herzogs von Sussex], "habe ich" [der Großsecretär] "die Ehre, Ihnen zur Nachricht für alle Brüder Freimaurer es anzuzeigen, daß eine allgemeine und dauernde Vereinigung der beiden Ordens - Zweige, welche seit dem Jahr 1736 getrennt waren, zu Stande gebracht worden ist, und daß die große Landes-Loge von England zum Andenken dieses Ereignisses den Titel der vereinigten großen Landesloge aller alten Freimaurer in England (the united Grand-Lodge of ancient Freemasons of England) erhalten hat. — Die Modificationen des Rituales, welche zufolge dieser glücklichen Vereinigung angenommen wurden, sind in dem neuen Constitutionsbuche angegeben, welches jetzt gedruckt wird, und wovon der zweite Theil schon erschienen ist." — — — Der Hochwürdigste Landes - Großmeister von England hat mir besonders aufgetragen, es anzuzeigen, daß er die neulich von der großen Landes-Loge von England angenommenen Modificationen des Rituales keinesweges den affiliirten deutschen Logen aufzudringen wünscht, wenn Nationalverhältnisse zu den nach andern Systemen arbeitenden Freimaurer - Logen in Deutschland die Beibehaltung des bisherigen Rituals rathsam machen. Wenn indessen die Übereinstimmung mit der Mutterloge ihnen besser zu sein scheint, so erwartet der Hochwürdigste Großmeister darüber eine Anzeige, damit er darüber die nöthigen Instructionen geben konne, um sie mit dem von der großen Landes-Loge etablirten Ritual bekannt zu machen. Der Hochwürdigste Großmeister wünscht indessen recht sehr, daß die hoch erleuchteten Brüder aller Systeme der Freimaurerei die Annalen der Urgeschichte des Maurer-Bundes zu Rathe ziehen mögen, um überzeugt zu werden, daß durch die neulich angenommenen Modificationen im Ritual unsere uralten Gebräuche nicht verändert, sondern im Gegentheil nur wieder hergestellt sind." (Da es im J. 1736 als Hauptursache der Trennung dargestellt wurde, daß die Großloge von dem in unserer zweiten Kunsturkunde enthaltenen uralten Ritual in Hauptpunkten abgewichen sei: so werden die so eben erwähnten =122= "Modificationen des Rituales wohl, wie ebenfalls ausdrücklich gesagt wird, in "Wiederherstellung" des alten Rituales bestehen, und die Hauptveränderung wird wohl die Wiederherstellung der echten drei großen Lichter sein. Das erwähnte "jetzt etablirte Ritual der Großloge von England" wird also höchstwahrscheinlich nur aus dieser unserer zweiten Kunsturkunde, und aus dem bis dahin bei der Großloge gebräuchlichen, von Browne und Preston dargestellten, hier in der zweiten Abtheilung des ersten Bandes abgedruckten, Rituale zusammengesetzt worden sein.) — "Der Hochwürdigste Großmeister von England erklärt endlich im Namen der Großen Landes-Loge von England, daß Letztere geneigt ist, durch gerechte und versöhnende Maßregeln die glückliche Periode zu beschleunigen, wo alle Brüder auf der Oberfläche der Erde sich die Hände bieten, um eine aufrichtige, genaue und bleibende Vereinigung aller Systeme der Freimaurerei zu bewirken, welche der wahrhaft segensreiche und große Zweck unsers alten Bundes ist, zu dessen Erreichung der große Baumeister der Welten uns segnen möge!" — Die Würdigung dieser Begebenheit siehe im Vorberichte vorliegender Schrift! —
— Nur Eins ist noch in Ansehung der gerechten Würdigung dieses alten Lehrfragstükkes, sowie jedes Alten überhaupt, gleich hier an der Schwelle, zu bedenken nöthig — Wenn ein einzelner Bruder, eine einzelne Loge, oder ein einzelner, noch so achtbarer, Logenbund von einem Geschichtlich Gegebenen abweicht, so ist Dieß für die Echtheit, Wichtigkeit und Brauchbarkeit des Älteren nur insofern entscheidend, als jener Bruder, jene Loge, oder jener Logenbund richtig, gründlich, weise und zeitgemäß geurtheilt und gehandelt hat; worüber indeß selbst jedem einzelnen Maurer, jeder andern Loge, und jedem anderen Logenbunde ihr eignes Urtheil, nach Maßgabe ihrer eingenthümlichen Einsichten und Uberzeugungen, stets freibleiben muß. Auch kann die Freimaurerbrüderschaft so wenig, als irgend eine andere menschliche Anstalt, auf derselben Stufe der Ausbildung je stehen bleiben, noch in ihren vorigen Zustand bloß zurückkehren: sondern sie muß in Wesenheit und Form, in Gebräuchen, und in ihrer Verfassung an Umfang, Kraft und Schönheit immer zunehmen, also auch sich gemäß dem jedesmaligen Zustande der ganzen Menschheit, in verschiedenen Zeitaltern umgestalten, ohne jedoch irgend etwas Wesenliches aufzugeben. Daher kann ein masonisches Gebrauchthum (Ritual) in einem früheren Zeitalter, ganz zweckmäßig und für seinen Zweck vollständig sein, und dennoch mit der veränderten Gestalt der Zeiten zweckwidrig, =123= mangelhaft, und der Umarbeitung bedürfig werden; ja es muß und es soll zum Besten der Brüderschaft und der Menschheit also sein. Um also auch dieses alte Lehrfragstück gehörig zu würdigen, muß man es mit seinem eignen Maaße und mit dem Maaße seiner Zeit messen, das ist der Zeit, ans welcher es lebendig und wirksam hervorging. Man soll es nicht mit Geringschätzung und zum Nachtheil irgend eines neueren Gebrauchthumes (Rituales) erheben, aber es ebenso wenig, zur Verherrlichung irgend Eines von den letzteren, herabsetzen. Das neuenglische Gebrauchthum (Ritual) enthält manches Neue und Treffliche. — Dieß kann nicht anders sein, da jene Großloge in der That einen wesenlichen und zeitgemäßen Fortschritt in der Freimaurerei und in der Verfassung der Brüderschaft machte; so sehr sie auch in der Einrichtung der Verfassung der Großloge, und in einzelnen Gesetzbestimmungen und Gebräuchen, von der Wesenheit der Freimaurerei abgewichen ist, und so wahr es auch ist: daß die durch das Bemühn der neuenglischen Großloge wiedergeborne Brüderschaft im Ganzen und im Einzelnen ihrem Urbild und zugleich dem damaligen Zeitgeist angemeßner damals hätte eingerichtet werden können. *)
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*) Siehe, Was ich hierüber in dem Vorberichte bei den drei Hauptzeitkreisen (Perioden) der Brüderschaft, und in des zweiten Bandes erstem Abschnitte bei den sogenannten old charges der neuenglischen Großloge bemerkt habe!
Die neue Lection des Lehrlings, sowie sie jetzt in den Logen neuenglischen Systems gebräuchlich ist, die ich in der zweiten Abtheilung des ersten Bandes vollständig mittheilen werde, enthält insbesondere viel eigenthümliches Gute und Schöne, was in der alten sich nicht findet, ob ich sie gleich in vielen andern Hinsichten, und als Kunstwerk der Bundinnigung (als liturgisches Kunstwerk) überhaupt, der alten Lection nachsetzen muß. Sehr Vieles indeß haben beide Rituale und beide Lectionen noch immer miteinander gemeinsam, und da in der neuen Lection Vieles, was die alte enthält, mit andern, gleichbedeutenden Worten, oder umschreibend, gesagt, oder weiter ausgeführt ist, so dient sie der alten, zumal für einen Ausländer, in vielen wichtigen Stellen zur Erklärung. Auch in den neuenglischen Logen in England, Schottland und Irland, und wo man sonst in englischer Sprache arbeitet, wird über die neue Lection streng gehalten; =124= jeder Bruder soll ihre Fragen beantworten können; man prüft nach ihr fremde, besuchende Brüder, und man geht sie in jeder Versammlung durch, soweit es die Zeit gestattet; daher muß auch dort jede Loge im Besitz dieses Fragstükkes sein. In dieser Hinsicht hat sich in neuster Zeit besonders Br. Preston in dem neuenglischen Logenwesen ein Verdienst dadurch erworben, indem er durch sein Beispiel veranlaßte, daß in den Logenversammlungen sowohl die Grundgesetze der alten Constitution vorgelesen, als auch die Lecture, sowie sie in Browne's Master - Key enthalten ist, auf eine zweckmäßige Weise in Abschnitte (Sections) gebracht, und, mit erläuternden und erbaulichen Abhandlungen versehen, in den Logen mit mehrem Fleiße und Ernste vorgetragen wird; wie er Dieß selbst schon in der Einleitung zu der Ausgabe seiner Schrift: Illustrations of Masonry, vom Jahr 1788, noch ausführlicher aber in der zwölften Ausgabe derselben, erzählt. *)
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*) Ich habe diese Stelle in der zweiten Abtheilung des ersten Bandes zu der Einleitung in Browne's Master-Key mit abdrukken lassen.
Nehmen wir die neuenglischen, die französischen, schwedischen, deutschen und alle diejenigen Logen aus, die unter anderen, als altenglischen Constitutionen arbeiten, welche allerdings zusammengenommen beiweitem der größere Theil der ganzen Brüderschaft sind, so ist das in der alten Lehrlinglection enthaltene Gebranchthum (Ritual), sowie diese Lection selbst, in allen übrigen englischen, schottischen und irländischen Logen, innerhalb und außerhalb der britischen Inseln, soviel mir bekannt geworden, noch heute in Ausübung. Ich habe Dieß von vielen Kennern des jetzigen Zustandes der Brüderschaft erfahren, und unter Anderen auch mein Freund Houseal hat es mir als Augen- und Ohrenzeuge versichert; indem er viele Logen in England und Amerika besucht, und selbst als Meister im Stuhl, wie sein (hier im zweiten Bande S. 321 f. abgedrucktes) Logencertificat beweiset, danach gearbeitet hat. Freilich finden bei verschiedenen Logen verschiedener Länder mancherlei Abweichungen in Einseldingen statt; indeß erstrekken sich dieselben nicht auf diejenigen Hauptpunkte, wodurch sich das alte Ritual und die alte Lection vom neuenglischen und von dem jedes anderen Systemes wesenlich unterscheiden. Doch, =125= selbst wenn keine einzige Loge heut zu Tage darnach arbeitete, wenn sich auch keine einzige Loge der alten lection zum Unterrichte neuaufgenommener Brüder bediente, bliebe der Werth dieses Denkmals früherer, ja der frühesten, Zeiten der Brüderschaft dennoch völlig unangetastet stehen.
Ich bemerkte schon, daß das alte Gebrauchthum, worauf sich dieses alte Lehrlingfragstück bezieht, nur nach und nach entstand, und füge nur noch hinzu, daß es seinen Grundbestandteilen nach älter, als die älteste Yorker Constitution vom Jahr 926, und in Einigen seiner Keime selbst älter, als das Christenthum, ist. Ich werde diese Behauptung im Verfolge dieser Schrift beweisen. Hier kann ich mich über das Alter, den verschiedenseitigen Ursprung und die allmählige Ausbildung dieses Gebrauchthumes noch nicht verbreiten; weil bei diesen Untersuchungen die genaue Bekanntschaft mit der Urkunde selbst und mit vielen andern Hülfquellen, schon vorausgesetzt wird.
Dieß achtungwürdige Denkmal unserer Brüderschaft ist nun schon wegen seiner innern Wesenheit (Vortrefflichkeit) höchst wichtig, und eines gründlichen und sorgfältigen Studium werth; allein es gewinnt für jeden deutschen Maurer noch dadurch eine ausgezeichnete Wichtigkeit, daß es bei der im Anfange dieses Jahrhundertes begonnenen, noch heute fortgesetzten und sich immer weiter verbreitenden, Umbildung des Gebrauchthumes und der Bundinnigung (des Rituales und der Liturgie) der deutschen Logen zur Grundlage genommen worden ist. Dieser Schatz lag zwar seit mehren Jahrzehenden vor den Augen Aller, die sehen wollten und konnten, in zwei öffentlich in London erschienenen Schriften offen da, wovon die eine den Titel: Jachin and Boaz usw., die andere aber: The three distinct Knocks usw., führt, deren Titel und Geschichte ich am gehörigen Orte genau beibringen werden. Allein diese Schriften waren doch in Deutschland nur Wenigen bekannt geworden, und selbst diese Wenigen, von fremdartigen Systemen, welche der reinen Freimaurerei zuwider und hinderlich sind, gefesselt, vermochten ihren Inhalt nicht rein und vollständig zu schätzen; bis endlich die verdienten Brüder Schröder, in Hamburg, und Feßler, damals in Berlin, die Echtheit, Wichtigkeit und Würde des in jenen Schriften enthaltenen =126= Gebrauchthumes anerkannten, und es sodann bei der Verbesserung der Logenbünde, auf welche sie, anfangs gemeinsam, hernach aber Jeder auf eigentümlichem Wege, wirken konnten, zum Grunde legten. Ihrem Beispiele sind sodann, von ihnen geweckt, auch einige andere einzelne Logen Deutschlands gefolgt, unter denen die Loge Archimedes zu den drei Reißbretern in Altenburg eine rühmliche Stelle behauptet.
Daher wäre es sehr zu wünschen, jeder Maurer, besondere jeder deutsche Maurer, möchte mit diesem alten Lehrfragstükke nicht nur oberflächlich bekannt, sondern mit dessen Geiste innig vertraut sein, damit er mit eignen Augen sehen, und die erwähnte Umbildung des Gebrauchthumes und der Bundinnigung geschichtlich beurtheilen lerne, und die neugewonnene geschichtliche Einsicht in die überlieferten erstwesenlichen und echten Kunsturkunden auch selbst bei der Veredlung der Brüderschaft, als eines neuzubelebenden Keimes des Menschheitbundes, benutzen könne. Diesen Befleiß zu erleichtern, liefere ich nun in dem geschichtlichen Theile dieser meiner Schrift zwar mehr nicht, als eine Vorarbeit, so gut sie mir in meinen Verhältnissen möglich war, und so, wie ich sie eben jetzt zweckmäßig fand, — die aber doch soviel enthält, als noch nirgend zusammengestellt ist, und als dienen kann, eine sichere Grundlage künftiger geselliger Forschung über das Urkundenthum der Brüderschaft zu sein, von welcher selbst allein ein vollkommneres Werk dieser Art billigerweise zu erwarten ist.
Zuerst kommt es auf einen wörtlich berichtigten Text der Urkunde selbst an. Diesen habe ich aus den beiden oben erwähnten Werken, die im Wesenlichen völlig übereinstimmen, gezogen; die vorkommenden verschiedenen Lesarten sind sorgfältig angegeben, und die aus Jachin und Boaz genommenen mit JB., die aus den three distinct Knocks entlehnten dagegen mit K., bezeichnet worden. Bloße Verschiedenheiten der englischen Schreibung, desgleichen der verschiedene Gebrauch des Abkürzezeichens, sind nicht angezeigt; sonst auch die kleinsten. Beide Werke enthalten eine Menge einzelner erklärender Anmerkungen und Betrachtungen; diejenigen, welche wesenliche Erklärungen enthalten oder Theile des Gebrauchthumes selbst ausmachen, sind in den Text aufgenommen, die übrigen dagegen neben die verschiedenen Lesarten gesetzt worden. Sodann enthalten auch beide =127= Werke vieles den ersten Grad Betreffende, sowohl von den ältesten, als auch von solchen Gebräuchen, die zu den Zeiten der Verfasser beider Schriften noch ausgeübt wurden. Weil nun beide Bücher in Deutschland sehr selten, und übersetzt noch gar nicht zu haben sind, und weil es bis jetzt noch nicht möglich war, alles Alte von allem Neuen in allen Stellen mit völliger Sicherheit streng zu scheiden, und von allem Einselnen die Zeit und Veranlassung des Entstehens anzugeben: so hielt ich es für nothwendig und lehrreich, alles Dieß englisch und deutsch der Lection selbst beizufügen. Wo es zweifelhaft sein könnte, woher die Stelle genommen, da ist durch JB. und K. die Quelle angezeigt; wo aber meine eignen Bemerkungen mit beigefügt sind, und mit denen aus JB. oder K, oder mit den Bemerkungen anderer Brüder, verwechselt werden könnten, da habe ich diese meine eignen Bemerkungen auch hier, wie schon zuvor, mit H. kenntlich gemacht.
Außer den genannten beiden englischen Büchern habe ich als die nächste und wichtigste Hülfquelle eine von der Loge zur freien Einigkeit in Essingen beglaubigte Handschrift benutzt, welche nicht nur die alte Lection, sondern das ganze alte Ritual, vollständig enthält. Es ist ebendieselbe, welcher gemäß der bei dem Br. Gerlach in Freiberg erschienene Catechismus für Freimaurer verfaßt ist, der aber nur die Lection enthält. Ich habe eine von den damaligen Beamten der erwähnten Loge beglaubigte und mit dem Logensiegel versehene Abschrift der bei der Loge selbst liegenden Urhandschrift durch die Güte meines verehrwürdigen Freundes Feßler in den Händen, und werde diese Urkunde selbst, soweit ihr Inhalt hieher gehöret, weiter unten, nebst meinen Bemerkungen dazu, beifügen. Wo diese Handschrift in der Lection von dem Texte aus JB. und K. abwich, da habe ich es sorgfältig angezeigt, und dieselbe durch M. als Quelle bezeichnet. Schade, daß sie bloß deutsch ist; sonst hätte der Text selbst dadurch noch vollkommner gemacht, und das ganze Ritual englisch und deutsch gegeben werden können.
Sodann benutzte ich die mündlichen Nachrichten zweier schottländischen Brüder, welche ich der gütigen Mittheilung meines verehrwürdigen Freundes, des Brs. Schneider, verdanke. Die Namen dieser Brüder sind Sommers und Jacobus Keher. Über Ersteren schrieb mir Br. Schneider im Jahr 1809: "Bald darauf =128= fügte es sich, daß ein Bruder aus Schottland, Namens Sommers, Mitglied der Loge zum großen Lichte in Edinburgh und der schottischen *) Loge ebendaselbst, hier durchreisete und unsere Loge besuchte. Er war sehr unterrichtet und wurde daher mit Fragen bestürmt. Als schottischer Meister hatte er das Edinburgher Ritual, beglaubigt, bei sich, und erlaubte uns, es mit der Feßler'schen Übersetzung zu vergleichen." —
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*) Das ist: der im sogenannten schottischen Grade, welcher auf den Meistergrad folgt, arbeitenden Loge. H.
Die Resultate dieser Vergleichung werde ich nun hier an den gehörigen Stellen angeben. — Was aber den Br. Keher betrifft, so benutze ich eine vom Br. Schneider verfertigte, 27 Folioseiten lange, Handschrift, mit der Überschrift: "Relation an die Brüder Meister der gerechten und vollkommnen Loge Archimedes zu den drei Reißbretern, einige von einem reisenden Bruder aus Edinburgh in Schottland rhapsodisch eingezogne Nachrichten über die Gebräuche und das Ritual der dasigen Loge betreffend." Im Eingänge dieser Handschrift heißt es: "Den 15ten Mai 1802 meldete sich ein reisender Bruder, in Abwesenheit unsers Meisters vom Stuhle, bei mir Endesunterschriebenem. Sein Name ist Jacobus Keher. Er legitimirte sich zuförderst durch ein Certificat von der Loge zum großen Lichte in Edinburgh in Schottland, von welcher er Mitglied und Meister ist; sodann aber auch durch Zeichen, Wort und Griff. Mehrere Brüder Meister der Loge Archimedes vereinigten sich dann, um bei seinem mehrtägigen Aufenthalte in Altenburg über Gebräuche und den Catechismus in Schottland planmäßge Erkundigungen einzuziehen; wobei der mit der englischen Sprache gründlich vertraute Bruder Liebing vorzüglich geschäftig war." Aus diesen Unterhaltungen gebe ich nun hier, mit Erlaubniß des Bruders Schneider, alle hieher gehörigen Ergebnisse.
Noch muß ich vorläufig folgende Hülfquellen erwähnen. Das Londoner Großmeisterthum hat, wie schon gedacht, sein eignes Aufnahmritual und seine eigne Lehrlinglection ausgebildet. Letztere nun findet sich in drei gedruckten Schriften; zuerst in der Schrift: the Grand Mystery of the Freemasons discover'd etc. (London 1730); sodann in der, um's Jahr 1750 das erstemal erschienenen, Masonry dissected von Prichard; endlich in Browne's Master Key etc. =129= (London 1802) in einer sehr beschwerlichen Chifferspranhe. Die erste dieser Schriften zeigt das nachherige ausgebildetere Gebranchthum der neuenglischen Großloge gleichsam im Keime eines, im Vergleich mit unserer zweiten Kunsturkunde, sehr entarteten Zunftfragstükkes; die Prichard'sche Schrift stellt eben dieses Gebrauchthum in einer schon etwas umgebildeten und verfeinten Gestalt dar; und Browne's Master Key, mit Hinzunahme der in Preston's Illustrations (ed. 1812, p. 32 - 46.) befindlichen Inhalterklärungen und erläuternden Beiwerke, giebt uns Dasselbe in seinen heutigen, ganz in ihrer Art vollendeten, Gestalt. Ich habe es für zweckmäßig gehalten, das Lehrlingfragstück der neuenglischen Großloge in den so eben angeführten drei auf einander folgenden Gestaltungen desselben, englisch und deutsch, und völlig so, wie diese zweite Kunsturkunde, bearbeitet, in der zweiten Abtheilung dieses ersten Bandes der ganzen Brüderschaft mitzutheilen, damit insbesondere jeder Bruder diese beiden Lehrstükke sorgfältig vergleichen, und auch alles Gute, was die neuenglische Lection enthält, zum Besten der Brüderschaft anwenden könne. Ich habe bei der hier folgenden Bearbeitung unserer zweiten Kunsturkunde die drei erwähnten Gestalten des neuenglischen Lehrlingfragstükkes sorgfältig benutzt, und werde an vielen Stellen auf die Fragen und Antworten derselben mit den Anfangbuchstaben GM., Pr. und Bm. verweisen.
Endlich habe ich auch aus den so eben erwähnten Illustrations of Masonry von Preston, deren 8te Ausgabe 1792, und die zwölfte (die neuste, welche ich besitze,) im Jahr 1812, erschien, wo es auf Thatsachen aus der Geschichte, sowie auf die Darstellung der Grundsätze, der Liturgie und der Verfassung der Brüderschaft in England, Schottland und Irland, ankommt, als ein sehr schätzbares Werk befunden. — Dieß mein Urtheil ist einstimmig mit dem, welches die ehrwürdige Lodge of Antiquity (siehe oben S. 94 f. !) über dieß Werk fällte, und gründet sich auf die sorgfältigste Vergleichung mit allen andern Quellen, vorzüglich mit Browne's Master Key; und ich werde dasselbe im Verfolge dieser Schrift zu rechtfertigen suchen.
Die deutsche Übersetzung dieses Lehrfragstükkes strebte ich worttreu zu machen, damit Nichts vom Eigentümlichen, der Urschrift verloren gehe. Alle Übersetzungen, die mir zu Händen gekommen sind, wurden dabei benutzt; viele, und gerade sehr wichtige, Stellen sind hier zuerst richtig übersetzt. Dieß wurde mir möglich durch den Gebrauch =130= des Johnson'schen und vieler anderen, zumal älteren, englischen Wörterbücher, vorzüglich aber durch die Unterstützung des Bruders Houseal, meines werthen Freundes, welcher, als Mitglied und Meister - Maurer der Loge No. 15. Ancient York Masons, zu Halifax in Neuschottland, in Nord-Amerika, als wohlunterrichteter und eifriger Freimaurer, als genauer Kenner und mehrjähriger Lehrer seiner Sprache, mir in wichtigen und schwierigen Stellen Aufschluß geben konnte, sowie ich ihn auch bei allen sonstigen, in vorliegender Schrift vorkommenden, aus dem Englischen übersetzten Stellen um Rath gefragt habe. Mehre einzelne Berichtigungen, besonders in den aus K. und JB. entlehnten, hier auf die zweite Kunsturkunde folgenden Stellen, verdanke ich dem Br. Fromm, der hierin umsomehr Zutrauen verdient, da er mit Kenntniß der englischen Sprache eine bei viel jährigem Aufenthalte in England erworbene Bekanntschaft mit dem dortigen Logenwesen verbindet.
Meine Anmerkungen suchen die wichtigen Stellen herauszuheben, die schwierigen aufzulösen, die dunkeln aufzuhellen. Endlich war es auch meine Absicht, dieß einzige Denkmal der Vorzeit durch vielseitige Betrachtungen und Erläuterungen fruchtbar zu machen. — Viel verdanke ich bei dieser Arbeit der Durchforschung der übrigen Quellen, zu denen ich durch die Brüder Feßler, Mossdorf und Schneider, und die hiesige königliche Bibliothek, gelangte; Vieles auch den Mitteilungen der genannten Brüder selbst, denen ich hierdurch brüderlich dafür Dank sage.
Gern hätte ich meine sämmtlichen Bemerkungen über diese unsre zweite Kunsturkunde ungetrennt gelassen. Allein schon wegen ihrer Menge konnte ich sie nicht insgesammt unter den Text bringen; und sodann schienen mir auch nur die unter den Text zu gehören, welche dieselbe aus ihr selbst erklären und erläutern. Bei der Einrichtung, die ich getroffen habe, lernt der Leser dieß Denkmal erst an sich selbst betrachten und rein schätzen; er macht sich mit dessen Geiste vertraut, und kann dann auch alle übrigen Bemerkungen mit eignem Urtheile würdigen. Endlich setzten auch die Meisten der Bemerkungen, die ich in einer eignen Abtheilung habe folgen lassen, schon Kenntnisse voraus, die nicht im Texte selbst gegeben sind, sondern erst durch die dazwischen gestellten einzelnen Nachweisungen und Auszüge hervorgerufen werden mußten. Ja, sehr vieles Wichtige über die Lehrlinglection, sowie über die beiden andern Kunsturkunden, kann erst zum Schlüsse des ganzen Werkes gesagt und verstanden werden, weil dazu die =131= Kenntniß der Yorker Constitution, sowie der neuen Lehrlinglection des Londoner neuenglischen Großmeisterthums, erfordert wird; die ich also beide zuvor mittheilen muß.
Ich habe die mühselige Arbeit der Vergleichung so vieler Bücher und Urkunden, auch in den scheinbar größten Kleinigkeiten, nicht gescheut; nicht weil ich mich aus Vorliebe damit beschäftigte, oder irgend einen Punkt der freimaurerischen Gebrauchthumkunde (Ritualistik) überschätzte; sondern um zu zeigen, daß ich allen Fleiß anwende, in diesen geschichtlichen Dingen auf den Grund zu sehen, und hinter den Ursprung und die allmählige Ausbildung des Gebrauchthumes (Rituales) überhaupt und der einzelnen Gebräuche zu kommen, und um mir selbst und den Brüdern so gründlich, als möglich, Auskunft zu geben. — Ich hoffe, wohlwollende Brüder werden mir diese, oft wider meine Neigung in Liebe zu der Brüderschaft genommene, Mühe Dank wissen, zumal da hierzu äußere Hülfmittel gehören, die höchst selten vereint einem Bruder zu Theil werden.
Um nun das Verständniß dieser so wichtigen Urkunde vorzubereiten, will ich eine von allem Bildlichen entkleidet Darstellung des Inhalts derselben voransetzen. Die beigefügten Zahlen beziehen sich auf die Numern derjenigen in der Lection befindlichen Fragen und Antworten, deren Sinn eben dargestellt wird.
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« Bemerkungen des HerausgebersText dieser Urkunde. »
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« Einführung und Leitfaden zur ÜbersetzungIntroduction and Guide to the Translation »
« Zwekke dieses WerkesKrause's Purpose and Main Index »
« Inhalt - 1ten Abtheilung des ersten BandesContents - Section 1 - Volume 1 »
« Inhalt - 2ten Abtheilung des ersten BandesContents - Section 2 - Volume 1 »
« Inhalt - 1ten Abtheilung des zweiten BandesContents - Section 1 - Volume 2 »
« Inhalt - 2ten Abtheilung des zweiten BandesContents - Section 2 - Volume 2 »